ORF: Über das Recht auf Unvollkommenheit im Zeitalter der Biomedizin
„Ein spektakuläres Urteil in Frankreich, wonach einem Behinderten Schadenersatz aufgrund der Tatsache zusteht, daß er überhaupt geboren und nicht abgetrieben wurde, lenkt das Augenmerk auf einen neuen Unbegriff in der bioethischen Debatte: „wrongful life“. Die Menschlichkeit des Menschen hängt aber gerade von seinem Recht auf Unvollkommenheit ab.“, berichtet der ORF.