Großer Andrang bei der heutigen Tagung der ÖAR "2016 - Der Countdown läuft". Barrierefreiheit betrifft alle, das wurde mit der heutigen Veranstaltung einmal mehr überdeutlich klar.
Deutliche Worte kamen auch von Sozialminister Rudolf Hundstorfer: „Barrierefreiheit soll in allen Lebensbereichen vorangetrieben werden!“ Wie vielschichtig das Thema und die damit verbundenen Rahmengesetze sind, zeigt ein genauer Blick auf die Gesetze.
Gemäß Behindertengleichstellungsgesetz (BGstG) ist die Beseitigung von Barrieren vorgesehen. Zahlreiche Ausnahmeregelungen sind dafür ausschlaggebend, dass die Umsetzung aktuell nur schleppend vorangeht. Der zentrale Passus der Zumutbarkeit, der den Aufwand sowie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mit einbezieht, ist das ausschlaggebende Kriterium.
Zwar können Menschen mit Behinderungen, denen aufgrund fehlender Barrierefreiheit der Zugang verwehrt wird, auch klagen, jedoch müssten sie in diesem Fall mit einem Kostenrisiko rechnen, wenn der Klageweg wirklich beschritten werden soll. Dr. Klaus Voget, Präsident der ÖAR, fordert hier eine oberstgerichtliche Zuständigkeit ein. Das BGstG soll endlich „mit Zähnen ausgestattet werden“, damit diskriminierte Menschen auch wirklich zu ihrem Recht kommen.
Voget nennt auch die politischen Hindernisse: „Wir versuchen seit langem eine Harmonisierung der Bauordnung zu erreichen – bis jetzt ohne nennenswerten Erfolg!“ So ist es beispielsweise möglich, dass die NÖ Bauordnung in ihrem Entwurf vorschreibt, dass Geschäftsflächen erst ab einer Größe von 750 m2 barrierefrei sein müssen, was Voget als „puren Unsinn“ bezeichnet.
Barrierefreiheit ist zwar weitgehend in den Köpfen angekommen – aber noch längst nicht in allen!