Noch große Lücken bei Hospiz- und Palliativversorgung

Enquete-Kommission "Würde am Ende des Lebens" berät Finanzierung eines ausreichenden Angebots und Grundfrage der Selbstbestimmung

Parlament
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„Niemand soll am Ende seines Lebens allein gelassen werden“. Dieser Grundsatz durchzog auch die zweite öffentliche Sitzung der Enquete-Kommission „Würde am Ende des Lebens“. Die Diskussion am 7. November hatte einen breiten Konsens darüber ergeben, dass die Hospiz- und Palliativversorgung für alle verfügbar sein muss, erinnerte eingangs die Vorsitzende der Kommission Gertrude Aubauer (V). Heute gehe es darum, wie man dieses Erfordernis umsetzen kann.

In diesem Sinne war die heutige Enquete-Kommission in 3 Themenblöcke aufgeteilt, wobei sich der erste dem Status quo der Hospiz- und Palliativversorgung und einer Bedarfsanalyse widmete. Des Weiteren sollten die Erfordernisse in Ausbildung und Praxis konkretisiert werden. Schließlich wurde das Thema „Begleitung zu Hause“ näher erörtert. …

Die Frage der Selbstbestimmung in Bezug auf das Lebensende wurde auch von Marianne Karner, BIZEPS, aufgeworfen. Kritisch merkte sie an, dass gerade bei Menschen mit Behinderung eine Tendenz bestehe, das Sterben schneller „zuzulassen“, als bei Personen, denen man einen höheren gesellschaftlichen Wert zumesse. Aktive Sterbehilfe und assistierte Selbstmord seien daher grundsätzlich abzulehnen.

Die Erfahrung der Niederlande zeige nämlich, dass meist nicht die Betroffenen, sondern ÄrztInnen und Angehörige darüber entscheiden. Pflegeheime dürften jedoch keine „Sterbehäuser“ für Menschen mit Behinderung werden. Die Ausbildung müsse daher die Perspektiven der Behinderten einnehmen und Verständnis dafür schaffen, dass Behinderung nicht automatisch mit „Leiden“ gleichzusetzen ist. Das könne nicht theoretisch erfolgen, sondern brauche den direkten Umgang und Austausch mit Menschen mit Behinderung bzw. mit chronischen Erkrankungen. …

Eringard Kaufmann, Generalsekretärin der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation wie auch Marianne Karner vom Verein „BIZEPS – Zentrum für Selbstbestimmtes Leben“ gingen auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung in der Pflege ein. Sie bezogen sich dabei auf ein Verständnis von Behinderung, das diese nicht als Mangel der betroffenen Person auffasst, sondern in erster Linie als Mangel an Teilnahmemöglichkeit durch Barrieren. Ihre Forderungen gehen dahin, dass die Rechte von Menschen mit Behinderung, wie sie in der UN-Konvention definiert wurden, auch zum Leitbild in der Palliativpflege und Palliativmedizin werden und auch in der Aus- und Weiterbildung aufgenommen werden.

Kaufmann stellte fest, die Frage des würdigen Lebens sei für Menschen mit Behinderung und chronisch Kranke nicht zuletzt eine finanzielle Frage. Was die Teilhabe am allgemeinen Leben betrifft, so müsse hier die Kompetenz der Medizin- und Pflegeberufe erhöht werden und die Ausbildung auf eine Veränderung der Gesprächskultur im Umgang mit Menschen mit Behinderung abzielen. Dazu müsse die Ausbildung auch Einheiten umfassen, in denen Selbsterfahrung möglich ist, denn nur so könne soziale Kompetenz nachhaltig erlernt werden, betonte Kaufmann. …

Die nächste Sitzung der Enquete-Kommission findet am Dienstag, dem 16. Dezember 2014 statt. Thema wir dann die Finanzierung, insbesondere die Möglichkeiten, das Angebot auszubauen, und die Einbeziehung von Ländern und Körperschaften sein. (Fotos von der Enquete)

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