NÖ Bauordnung: Klagsverband fordert Landtagsabgeordnete auf, dem Entwurf nicht zuzustimmen

Verbesserungen nach Begutachtungsverfahren nur unwesentlich

Ortschild mit Aufdruck Niederösterreich
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Der Klagsverband fordert die niederösterreichischen Landtagsabgeordneten heute in einem Schreiben auf, dem Entwurf zu einer Novelle der niederösterreichischen Bauordnung bei der Landtagssitzung am Donnerstag nicht zuzustimmen.

Der Klagsverband hatte in seiner Stellungnahme kritisiert, dass Barrierefreiheit im Gesetzesentwurf „schlicht und einfach ignoriert wurde“, so Klagsverbands-Generalsekretär Volker Frey.

Keine wesentlichen Verbesserungen

Nachdem im Begutachtungsverfahren zahlreiche Kritik zu diesem Punkt gekommen ist, wurde die Novelle zwar punktuell geändert, „eine substantielle Verbesserung sei aber nicht zu erkennen“, erklärt Frey. Er vermisse nach wie vor ein klares Bekenntnis zu Barrierefreiheit. Die geplanten Regelungen seien von einer Übereinstimmung mit der UN-Behindertenrechtskonvention meilenweit entfernt. Es könne nicht sein, dass eine Bauordnung im Jahr 2014 bei öffentlichen Gebäuden die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nicht vorsehe.

UN-Behindertenrechtskonvention als Maßstab

Der Klagsverband verlangt deshalb, Barrierefreiheit in der niederösterreichischen Bauordnung so zu definieren, wie es in der UN-Behindertenrechtskonvention vorgesehen ist. Weiters wird ein Etappenplan zur Beseitigung von bestehenden Barrieren gefordert und die Partizipation von Menschen mit Behinderungen bei der Genehmigung von öffentlichen Bauvorhaben eingefordert.

Das Schreiben des Klagsverbands an die niederösterreichischen Landtagsabgeordneten können Sie hier herunterladen.

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