NÖ: Caritas begrüßt Verbesserung bei Mindestsicherung

Caritas der Erzdiözese Wien und St. Pölten zeigen sich erfreut über den Richtungswechsel in der Existenzsicherung für Menschen mit erheblicher Behinderung

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Die Caritas zeigt sich erfreut über die Verbesserung bei der Mindestsicherung für Menschen mit Behinderung in Niederösterreich.

„Wir begrüßen, dass das Land Niederösterreich künftig der schwierigen Lebenssituation von Menschen mit erheblicher Behinderung angemessen Rechnung tragen will und die Leistungen der erhöhten Familienbeihilfe nicht antastet. Es ist schwer genug, mit Mindestsicherung die Kosten des täglichen Lebens decken zu können. Hat man behinderungsbedingt Mehraufwendungen zu bestreiten, gilt das erst recht“, betonen Friedrich Schuhböck, Caritasdirektor der Diözese St. Pölten, und Klaus Schwertner, Generalsekretär der Caritas der Erzdiözese Wien in einer gemeinsamen ersten Stellungnahme.

„Diese Menschen haben auch keine Chance, aus eigener Initiative wieder von Bedarfsorientierter Mindestsicherung unabhängig zu werden und so ihre Lebenssituation zu verbessern. Denn wir sprechen hier von Menschen, die dauerhaft nicht erwerbsfähig sind“, heben Schuhböck und Schwertner hervor.

Künftig soll sichergestellt sein, dass die Familienbeihilfe bei der Leistungsbemessung auch dann nicht berücksichtigt werden darf, wenn sie volljährigen BezieherInnen gewährt wird. In der Vergangenheit war dies in Niederösterreich gang und gäbe – obwohl die Bund-Länder-Vereinbarung zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung unmissverständlich ein diesbezügliches Verbot festschreibt.

Dieser Bruch der Bund-Länder-Vereinbarung traf in der Praxis vor allem Menschen mit erheblicher Behinderung. Sie erhalten auch als Erwachsene erhöhte Familienbeihilfe, um behinderungsbedingte höhere Kosten im Alltag zumindest teilweise abdecken zu können.

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