NÖ: Caritas warnt vor Schlechterstellung bei der Mindestsicherung!

Caritas der Erzdiözese Wien und St. Pölten appellieren an Landtagsabgeordnete, einer geplanten Verschlechterung für Menschen mit Behinderungen nicht zuzustimmen.

Behindert ist, wer behindert wird
Caritas

Keine Beschlussfassung der Novelle des NÖ Mindestsicherungsgesetzes in der jetzt vorgesehenen Form! Die Caritas der Erzdiözese Wien und die Caritas St. Pölten treten gemeinsam mit anderen Organisationen gegen eine Schlechterstellung von Menschen mit Behinderungen im NÖ Mindestsicherungsrecht auf. Die geplante Novelle dürfte allen Protesten im Vorfeld zum Trotz am Donnerstag im Landtag beschlossen werden.

„Wenn nun am Donnerstag die schon in der Vergangenheit geübte Praxis, die Bestimmungen der Bund-Länder-Vereinbarung zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung zu Ungunsten von Menschen mit Behinderung zu unterlaufen, in Gesetzesform gegossen im Landtag beschlossen werden sollte, ist das höchst problematisch und dem Image einer sozialen Modellregion nicht zuträglich. Denn Kürzungen ausgerechnet bei jenen vorzusehen, die ohnehin schon zu den schwächsten Mitgliedern der Gesellschaft zählen, ist unverantwortlich“, so Friedrich Schuhböck, Caritasdirektor der Diözese St. Pölten, und Klaus Schwertner, Generalsekretär der Caritas der Erzdiözese Wien in einer gemeinsamen Stellungnahme. „Für das Landesbudget ist mit diesem Schritt kaum etwas zu gewinnen – für die betroffenen Menschen ist der Schaden dafür umso größer.“

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass erwachsene Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe haben, gegenüber Menschen ohne Behinderungen deutlich niedrigere Leistungen erhalten sollen. Das Argument des Landes NÖ: die erhöhte Familienbeihilfe würde diesen Nachteil ausgleichen.

„Diese Menschen erhalten die erhöhte Familienbeihilfe ja nur, weil sie damit behinderungsbedingt höhere Kosten im Alltagsleben ausgleichen können sollen. Das gelingt ohnehin mehr schlecht als recht“, halten dem Schuhböck und Schwertner entgegen.
„Die Kosten des täglichen Lebens zu decken, ist mit der Bedarfsorientierten Mindestsicherung grundsätzlich kaum möglich – für Menschen mit Behinderungen aber so gut wie unmöglich. Besonders enttäuschend ist der Umstand, dass mit der Maßnahme jene Gruppe unter den Menschen mit Behinderungen getroffen wird, die dauerhaft nicht erwerbsfähig sind. Es geht also um Menschen, die gar keine Chance haben, von der Bedarfsorientierten Mindestsicherung je wieder unabhängig zu werden.“

Das Land NÖ würde mit der geplanten Gesetzesänderung die Bestimmungen der Bund-Länder-Vereinbarung zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung ignorieren, zu denen sich alle Bundesländer 2010 verpflichtet haben. Diese Vereinbarung erlaubt den Ländern höhere Leistungen gegenüber den darin festgelegten Mindeststandards.

Ein Unterschreiten ist hingegen nicht zulässig. Unter anderem darf die Familienbeihilfe bei der Leistungsbemessung nicht berücksichtigt werden. Das Land NÖ hat sich im Vollzugswesen leider schon in der Vergangenheit bei erwachsenen Menschen mit Behinderung nicht daran gehalten. Nun soll der Bruch der Bund-Länder-Vereinbarung offenbar zum Gesetz werden: Statt wie bisher die Familienbeihilfe anzurechnen, werden niedrigere Mindeststandards eingeführt.
„Wir appellieren deshalb dringend an alle Landtagsabgeordneten, diesem Entwurf die Zustimmung zu verweigern!“, so Schuhböck und Schwertner abschließend.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich