Antrag zur Schaffung von weiteren Behindertenarbeitsplätzen im NÖ Landesdienst
„Von zentraler Bedeutung für unser Sozialsystem ist nach wie vor die Erwerbsarbeit. Dazu gehört für eine verantwortungsbewußte Sozialpolitik auch die Anstrengungen in Richtung Beendigung der Diskriminierung für Behinderte – denn fast ein Drittel aller anerkannten Behinderten ist nicht erwerbstätig. Für Personen mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen und besonderen Bedürfnissen ist es einfach besonders schwer, mit anderen Arbeitssuchenden in Konkurrenz zu treten. Diesem Problem nehmen sich die NÖ-Sozialdemokraten besonders an“, so der Amstettner SP-Landtagsabgeordnete Eduard Keusch.
„Das Land hat in diesem Bereich eine besondere Verantwortung und zugleich Vorbildwirkung für ganz Niederösterreich.“ Negativ ist daher, daß es das Land derzeit nicht schafft, zumindest die gesetzliche Quote von einem Behindertenarbeitsplatz auf 25 Beschäftigte zu erfüllen und sich von dieser gesetzlichen Verpflichtung sogar „freikaufen“ muß. Die Budgetansätze für die Strafzahlungen gemäß Behinderteneinstellungsgesetz sind in den letzten Jahren sogar gestiegen und liegen derzeit bei 10,5 Millionen Schilling jährlich.
„Für uns Sozialdemokraten ist dies nicht der richtige Weg, es erscheint uns auch notwendig, über das gesetzliche Mindestmaß hinaus Behinderte einzustellen. Die NÖ Landesregierung wurde daher auch durch einen sozialdemokratischen Antrag im Rahmen der vergangenen Budgetsitzung aufgefordert, weitere Schritte zu unternehmen, Behindertenarbeitsplätze zu schaffen und demnach auch rasch das volle zugeordnete Kontingent an Behindertenarbeitsplätzen anzubieten“, so Keusch weiter.
Derzeit sind im NÖ Landesdienst um rund 430 Personen mit Behinderungen zu wenig eingestellt. „Wenngleich nicht verkannt wird, daß es in einigen Bereichen des NÖ Landesdienstes schwierig ist, die erforderliche Quote zu erfüllen, erscheint es jedoch problematisch, von Privatunternehmen die Einstellung der entsprechenden Anzahl von Behinderten zu verlangen, wenn gleichzeitig die öffentlichen Körperschaften diese Anforderungen nicht erfüllen.
Hier ist es an der Zeit, eine grundsätzliche Änderung der Personalpolitik einzuleiten“, so Keusch abschließend.