Die geplante Änderung des NÖ Mindestsicherungsgesetzes, wonach Menschen mit Behinderung weniger Geld aus der Bedarfsorientierten Mindestsicherung erhalten sollen als Nichtbehinderte wird nun nach heftiger Kritik nicht beschlossen.
„Ein erster Schritt in die richtige Richtung, damit Menschen mit Behinderung nicht per Gesetz diskriminiert werden“, zeigt sich KOBV Präsident Mag. Michael Svoboda erfreut und fordert darüber hinaus auch eine rasche Änderung der derzeitigen Praxis beim Vollzug der Mindestsicherung in Niederösterreich.
Die erhöhte Familienbeihilfe für Menschen mit Behinderung darf keinesfalls als Einkommen abgerechnet werden.