NÖ Monitoringausschuss zeigt Verpflichtungen zur Schaffung von Barrierefreiheit auf

Der NÖ Monitoringausschuss befasste sich am 13. März 2015 mit dem Thema "Barrierefreiheit in NÖ". Er beschloss eine Stellungnahme, die am 18. März 2015 veröffentlicht wurde.

Ortschild mit Aufdruck Niederösterreich
BilderBox.com

Wie es dazu kam? Am 1. März 2015 erläuterte der NÖ-Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll in der ORF-Pressestunde, warum er gegen vorgeschriebene Barrierefreiheit ist.

Der medial viel diskutierte Auftritt führte auch dazu, dass sich der NÖ Monitoringausschuss mit der Angelegenheit beschäftigen musste.

Einer am 18. März 2015 veröffentlichten Stellungnahme – die auch direkt an den Landeshauptmann erging – ist nun zu entnehmen, wie es zur Stellungnahme kam: „Anlass dafür waren Ihre Aussagen zur Barrierefreiheit im Rahmen der ORF-Pressestunde am 1.3.2015. Diese lösten Betroffenheit in weiten Kreisen der Bevölkerung aus. Auch für den NÖ Monitoringausschuss waren Ihre Ausführungen zur Barrierefreiheit nicht nachvollziehbar.“

NÖ Monitoringausschuss legt rechtliche Situation dar

Der NÖ Monitoringausschuss nahm „dies daher zum Anlass, die rechtliche Situation zum Thema ‚Barrierefreiheit’ darzulegen“.

Er verweist in seiner prägnanten 4-seitigen Stellungnahme insbesondere auf Art. 9 der UN-Behindertenrechtskonvention und führt aus: „Die UN-Konvention verlangt, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt und diskriminierungsfrei an all diesen Lebensbereichen teilhaben können. Das ist nur möglich, wenn Menschen mit Behinderungen den vollen Zugang zur physischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Umwelt, zu Gesundheit und Bildung sowie zu Information und Kommunikation haben.“

Der NÖ Monitoringausschuss hält aber auch fest: „wichtige Anknüpfungspunkte für die Umsetzung dieser Menschenrechte sind u.a. die Bauvorschriften der Länder und auch die Gleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsgesetze des Bundes und der Länder“. Konkret geht es da um das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz sowie das NÖ Antidiskriminierungsgesetz.

Der NÖ Monitoringausschuss erinnert weiters daran, dass das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz schon seit 2006 in Kraft ist und es langjährige Übergangsregelungen gibt. Er weist auch darauf hin, dass das NÖ Antidiskriminierungsgesetz Menschen mit Behinderungen noch immer nicht vor Diskriminierungen schützt und nennt in diesem Zusammenhang den „Zugang zu und Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen“. Dies bedeutet, dass NÖ „die Vorgabe des Art. 5 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen – Menschen mit Behinderungen gleichen und wirksamen rechtlichen Schutz vor Diskriminierung, gleichviel aus welchen Gründen, zu garantieren, nicht vollständig erfüllt“.

In seiner am 13. März 2015 beschlossenen Stellungnahme betont der NÖ Monitoringausschuss abschließend unmissverständlich, „dass internationale und innerstaatliche Normen den Bund und die Bundesländer zur Umsetzung der Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen und insbesondere zu einer weitergehenden Umsetzung von Bestimmungen zur Barrierefreiheit verpflichten. Dies ist ein Faktum.“

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich