NÖ: Pflichtschulgesetz

Integration nur nach Abstimmung

Schule
BilderBox.com

Eine Bestimmung im NÖ-Pflichtschulgesetz besagt, daß Integration in Hauptschulen immer dann von einer Ausnahmegenehmigung und Abstimmung im Schulforum abhängig gemacht werden kann, wenn weniger als fünf behinderte Kinder eine Hauptschulklasse besuchen wollen. Dadurch werden behinderte Kinder und deren Eltern diskriminiert.

Diese Bestimmung wurde daher im Rahmen der Durchforstung der Rechtsordnung seitens der Behindertenbewegung als verfassungswidrig eingestuft.

Zu einer Verfassungsklage wird es nun doch nicht kommen. Für Landesrätin Traude Votruba (SPÖ) sind „die derzeitigen Regelungen im NÖ-Pflichtschulgesetz eher eine Integrationsbarriere denn eine Unterstützung“; sie setzt sich daher für eine Änderung ein.

In einer Gesprächsrunde am 23. November 1998 zwischen ÖVP und SPÖ konnten nun beide bürokratischen Hürden – die Mindestanzahl von 5 Kindern sowie die Zustimmung des Elternforums – beseitigt werden. Die entsprechende Novelle des NÖ-Pflichtschulgesetzes wird in den kommenden Wochen in Begutachtung gehen.

Nicht nur die NÖ-Integrationsbewegung erwartet den Entwurf mit Spannung.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich