Nordrhein-Westfalen: Noch sind nicht alle Barrieren beseitigt

Der Sozialverband VdK in Nordrhein-Westfalen begrüßte, dass die neue Landesregierung in Düsseldorf unmittelbar nach der Wahl nunmehr einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vorgelegt hat.

UNO-Flagge mit angedeutetem Gesetzestext
BIZEPS

Zugleich betonte der Verband, dass im bevölkerungsreichsten deutschen Bundesland noch nicht alle Barrieren beseitigt sind.

Vorangegangen war eine lange Hängepartie, bei der vor allem die Rahmenbedingungen für die Ausgestaltung des inklusiven Schulsystems umstritten waren. Der vorgelegte Aktionsplan enthält politische Vorgaben und benennt konkrete Maßnahmen, mit denen die inklusive Teilhabe von Menschen mit Behinderung in ganz unterschiedlichen Lebensbereichen nach und nach verwirklicht werden kann.

Positiv hob der VdK den erkennbaren Willen der Landesregierung hervor, die bestehenden Gesetze an die Zielvorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention anzupassen. Gesetzesänderungen z.B. der Landesbauordnung zwecks Erweiterung und Konkretisierung des Gebots des barrierefreien Bauens sowie des Schulgesetzes mit dem Ziel, das gemeinsame Lernen von Menschen mit und ohne Behinderungen als gesetzlichen Regelfall zu verankern, sind angekündigt.

Auf der anderen Seite vermerkte der Verband kritisch, dass nach wie vor unklar ist, durch welche konkreten Umsetzungsschritte etwa die Gestaltung eines inklusiven Sozialraumes erreicht und finanziert werden soll. Nach einem mehr als zwei Jahre andauernden intensiven Meinungsbildungsprozess sei dies enttäuschend. Denn aufgrund der ohnehin schwierigen finanziellen Situation vieler Kommunen sei absehbar, dass hierfür unter Beachtung des Konnexitätsprinzips zusätzliche Gelder zur Verfügung gestellt werden müssen.

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