Notwendigkeit für Verbandsklage bestätigt

Bildungsminister beantwortet parlamentarische Anfrage zur Persönlichen Assistenz für Schüler*innen mit Behinderungen.

Klagsverband. Mit Recht gegen Diskriminierung.
Klagsverband

Im Juli 2021 hat der Klagsverband die erste Verbandsklage nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz eingebracht.

Am 20. September 2021 hat der zuständige Minister Heinz Faßmann eine an ihn gerichtete parlamentarische Anfrage zur Persönlichen Assistenz für Schüler*innen mit Behinderungen beantwortet.

Antworten bestätigen Notwendigkeit der Verbandsklage

Die Antworten aus dem Bildungsministerium zeigen sehr deutlich, welche Lücken es bei der Persönlichen Assistenz für Schüler*innen derzeit gibt und bestätigen aus Sicht des Klagsverband die Notwendigkeit einer Verbandsklage.

Siehe: Schriftliche Anfrage (7449/J) der Abgeordneten Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Persönliche Assistenz für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen / Anfragebeantwortung (7375/AB) durch den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Heinz Faßmann 

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