Auto mit Schiebetür und Rollstuhllift

NOVA-Rückerstattung für schwerstbehinderte Menschen

Seit 1. 1. 2005 besteht aufgrund einer Änderung des Bundesbehindertengesetzes ein Rechtsanspruch auf Abgeltung der Normverbrauchsabgabe (NOVA).

Personen, denen die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist und die auf die Benützung eines KFZ angewiesen sind, erhalten eine Rückerstattung der NOVA bis zum Kaufpreis des KFZ von EUR 20.000, zuzüglich behinderungsbedingter Sonderausstattungen. Eingereicht kann diese bei der zuständigen Landesstelle des Bundessozialamtes werden.

Insgesamt konnte das Sozialministerium 2.958 Menschen mit Behinderungen beim Kauf eines Kraftfahrzeuges unterstützen. Dafür wurden im Jahr 2005 rund 4,2 Millionen Euro aufgewendet – im Durchschnitt betrug die Abgeltung pro Person daher ca. 1.420 Euro.

„Gerade Menschen mit Beeinträchtigungen haben ein Recht auf Mobilität. Neben dem Behindertengleichstellungspaket, ist der Rechtsanspruch auf Rückerstattung der NOVA ein wichtiger Schritt hin zu einer barrierefreien Umwelt“, bekräftigt Sozialministerin Ursula Haubner.

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