Inklusionssprecherin LAbg. Humer-Vogl: „Volle gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist das Ziel. Eine erste Hürde auf diesem Weg wurde mit dieser Gesetzesnovelle genommen!“

Heute, am 31. März 2016, endet die Begutachtungsfrist für die Novelle des Salzburger Behinderten-Gesetzes. Erstmals seit 35 Jahren ist es gelungen, dieses für Menschen mit Behinderungen wesentliche Gesetz zu novellieren.
„Damit haben wir einen ganz wesentlichen und dringend notwendigen Schritt in Richtung verbesserter gesellschaftlicher Teilhabe von Menschen mit Behinderungen geschafft. Dass auf dem Weg zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention trotzdem noch viele weitere Schritte notwendig sind, ist klar. Aber dieses Umdenken braucht es nicht nur in Gesetzen, sondern auch in den Köpfen der Menschen“, betont die GRÜNE Inklusionssprecherin LAbg. Kimbie Humer-Vogl.
Die Neufassung des Gesetzes, in dessen Entstehungsprozess Menschen mit Behinderungen intensiv eingebunden waren, enthält für die GRÜNE Inklusionssprecherin fünf entscheidende Verbesserungen:
- Diskriminierende Begriffe werden ersetzt. Das alte Gesetz enthielt z.B. immer noch Begriffe wie „Schwachsinn“.
- Ein Inklusionsbeirat soll eingerichtet werden. Dieser Beirat, in dem Menschen mit Behinderungen die stimmliche Mehrheit stellen, soll der Landesregierung in Zukunft beratend zur Seite stehen.
- Künftig wird es eine Aufsicht für Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen geben. Aufgabe der Aufsicht ist es, die Qualität von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen zu garantieren.
- Eine zentrale Anlaufstelle für Menschen mit Behinderungen wird eingerichtet. Dorthin können sich Menschen mit allen behinderungsrelevanten Fragen und Anliegen wenden.
- Die Novelle ermöglicht die Durchführung von Pilotprojekten, wie z.B. persönliche Assistenz. Wenn sich herausstellt, dass eine neue Leistung erfolgreich ist, kann diese künftig in das Gesetz aufgenommen werden.
Humer-Vogl ist nun gespannt auf die zahlreichen Stellungnahmen zur Gesetzesnovelle, von denen sie sich noch weitere „interessante Perspektiven und Inputs“ erhofft, bevor das Gesetz im Landtag – „hoffentlich mit breiter Mehrheit“ – beschlossen werden kann.