Novelle der COVID-19-Notmaßnahmenverordnung berücksichtigt Bedürfnisse gehörloser Menschen

Gehörlose und schwer hörbehinderte Menschen sind bei der Kommunikation mit anderen Menschen auf Mimik und Mundbild angewiesen.

Rudolf Anschober
Christoph Dunker

Der Mund-Nasen-Schutz, der den Mundbereich abdeckt, erschwert diesen Personen die Kommunikation daher massiv. Mit der neuesten Änderung der COVID-19-Notmaßnahmenverordnung wird für diese Menschen daher eine Ausnahmeregelung geschaffen:

Solange es für die Kommunikation erforderlich ist, dürfen gehörlose und schwer hörbehinderte Menschen und auch ihre KommunikationspartnerInnen den Mund-Nasen-Schutz abnehmen.

Wenn es notwendig ist, kann die Zugehörigkeit zu diesem Personenkreis durch den Behindertenpass mit den entsprechenden Zusatzeintragungen nachgewiesen werden. Die Ausnahme gilt ab den 27. November 2020.

Sozialminister Rudi Anschober: „Es ist mir bewusst, dass der Mund-Nasen-Schutz für gehörlose und schwer hörbehinderte Menschen ein besonderes Problem darstellt. Es war mir daher ein besonderes Anliegen, auf die Bedürfnisse dieser Menschen Rücksicht zu nehmen und die Kommunikation mit anderen Menschen zu erleichtern.“

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27 Kommentare

  • Leider gelten diese Vorschriften nur für schwer Hörbehinderte. Wenn man schlecht hört, aber keinen Behindertenausweis hat, wird man weiter diskriminiert und muss sich abmühen. Ich keine Chance, einen Menschen mit maske hinter Plexiglasscheibe zu verstehen. Die Maske ist erschwert die Kommunikation dermaßen, dass man drauf verzichtet, weil es einfach zu anstrengend ist. Jüngst erhielt ich eine Anzeige und bat den Beamten die Maske abzunehmen, weil ich ihn einfach schwer verstehe. Ich dachte, dieses Gesetz sei für Menschen mit Hörbehinderung, aber leider wird man wie immer als gehörbeeinträchtigter Mensch auf allen Ebenen weiterdiskriminiert und es kommen nur die SChwerstbehinderten in den Genuß dieses Paragraphen. Ich kann daher diesen Paragraphen nicht nützen, um mir die Kommunikation zu erleichtern und muss weiter mit dem Ohr zur Kassiererin. Ein schlauer Schachzug der Bundesregierung! Die Beamten wissen nicht einmal, dass sie das MÜSSEN!

  • Auch ich bin stark hörbehindert. Bin CI Trägerin und durch die Maskenpflicht bei der Kommunikation mit den Menschen auf das Mundbild angewiesen. Leider nehmen viele Menschen keine Rücksicht auf uns Hörbehinderten. Ich finde es sehr schade, daß man oft als dumm hingestellt wird, wenn man etwas nicht oder falsch versteht. Wir waren neulich im EKZ, da hatte mein Mann kurz seine Maske runter geschoben um mir etwas zu sagen, damit ich es verstehe.Sofort kam ein Sicherungsdienst, und verwies uns aus dem Center. Obwohl wir ihm gesagt haben,
    das ich hörbehindert bin und auch mein Schwerbehinderten Ausweis vorgezeigt hatten.

  • Wir, Mutter und Tochter, waren gestern im LK Feldkirch und dort wurde keinerlei Rücksicht und Ausnahme bei der Anmeldung gemacht. Meine Tochter hatte ein Visier Schild an und ich, die Mutter, trug Makse. Als wir vor der Glasscheibe der Anmeldung standen und wir der Dame bei der Anmeldung, Frau Obertautsch, sagten, daß die Tochter hörbehindert und dadurch auch sprachbehindert ist, da bestand sie auf eine schriftliche ärztliche Befreiung, ansonsten könne sie das nicht anerkennen und wenn ich nicht sofort die Maske wieder richtig aufsetzen würde, dann würde sie mich aus dem Krankenhaus entfernen lassen. Ich machte sie darauf aufmerksam, daß das gesetzlich verankert ist und das es dazu keiner Befreiung bedarf. Das ließ sie nicht gelten und reagierte so, daß sie mir keinerlei Fragen mehr beantwortete, sondern weiterhin mir damit drohte, sie würde mich aus dem Krankenhaus entfernen lassen, wenn ich die Maske noch einmal herunter nähme, damit meine Tochter mir von den Lippen ablesen und mich verstehen konnte. Prompt gab meine Tochter die falsche E-card, worauf Frau Obertautsch am meckern war und laut ins Mikrofon schrie, wir sollten gefälligst die richtige e-card, nämlich vom Baby meiner Tochter geben. Da wir zu zweit vor der Glasscheibe standen, stand ich direkt neben dem Lautsprecher und so schrie mir ihre Stimme so ins Ohr, daß ich gestern von da an ein Ohrensummen hatte und heute noch Ohrenschmerzen. Ich sagte ihr, sie könne mir doch nicht so ins Ohr brüllen, worauf sie meinte, wir würden ja nicht auf ihre Anweisungen reagieren. Ja, deswegen haben wir ihr ja gesagt, daß die Tochter hörbehindert und sprachbehindert ist und zu 100% als schwerbehindert gilt und sie aufgrund der Scheibe und meiner Maske nichts versteht.
    Sie sagte, das wäre ihr egal und sie müsste darauf bestehen und sie hätte schon im Computer eingetragen, daß ich laut und unhöflich sei. Ich lebe nicht nur mit meiner gehörlosen Tochter in einem Haushalt, sondern mein Mann, der mittlerweile 80 Jahre alt ist, ist auch gehörlos und zu Anfang beschwerte er sich immer wieder, daß ich nüscheln würde und so habe ich mir angewöhnt, daß ich lauter, langsamer und deutlicher spreche. Auch wenn man die Menschen von Anfang an auf diese Probleme der Gehörlosigkeit hinweist und damit, daß man lauter spricht als normals, reagieren viele Menschen sehr aggressiv und fühlen sich selbst angegriffen und reagieren z.B. wie diese Frau Obertautsch einfach nicht auf Fragen, die man ihnen stellt. Es ist unfassbar, was man als Begleitperson von Gehörlosen sich alles sagen und bieten lassen muss, nur weil die Menschen z.B. im Krankenhaus bei der Anmeldung nicht informiert und unterrichtet werden.

    • Das Vorgehen ist natürlich alles andere als höflich.

      Wir selbst haben unser Büro ja in Wien, aber sie können sich beispielsweise an den Verein Reiz https://www.reiz.at/ wenden, die haben ihr Büro in Dornbirn. Die können ihnen hoffentlich dabei helfen sich zu beschweren oder eine Schlichtung einzuleiten.

      Was ich allerdings noch anmerken möchte: Gesichtsvisiere sind auch für gehörlose Menschen nicht mehr erlaubt. Es muss eine FFP2 Maske sein, die nur während der Kommunikation abgenommen werden darf.

  • Ja sam osoba sa ostecenim sluhom i govorom 80% i nosim slusni aparat i bas ne znam dobro njemcki jezik ali sa,rukama znam sporazumijeti. Hvala

  • Dali mi gluve sa ostecenim sluhom i govora ima pravo da od doktora trazi potvrdu da smo osteceni sluha a pogotovo tko ima astmu pa teze dise. I da sa tim potvrdom pokazemo da mi ne moramo nositi masku. Pozdrav

    • Hallo Mesic Dragica, Menschen mit Asthma und Atemproblemen bekommen beim Arzt eine Bestätigung, dass sie keine Maske tragen müssen. Menschen mit Hörbehinderungen bekommen keine Bestätigung vom Arzt. Menschen mit Hörbehinderungen können diesen BIZEPS Artikel ausdrucken und vorzeigen. Oder auch das Bundesgesetztblatt hier ausdrucken: https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2020/528/20201125 Und auch den Behindertenausweis zeigen. Da sollte die Hörbehinderung drinnen stehen. Ich selbst werde da sehr oft beschimpft, weil viele Menschen das nicht glauben, dass der Kommunikationspartner beim Kommunizieren mit Hörbehinderten Menschen die Maske runtergeben darf. Viele weigern sich trotz gesetzlicher Regelung die Maske runterzugeben.
      Hier Übersetzung in Bosnisch:
      Pozdrav Mesić Dragica, Osobe sa astmom i problemima s disanjem dobivaju potvrdu liječnika da ne moraju nositi masku. Osobe sa oštećenjima sluha ne dobijaju potvrdu od svog ljekara. Osobe s oštećenjima sluha mogu ispisati ovaj BIZEPS članak i pokazati ga. Ili ovdje odštampajte Savezni zakonski list: https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2020/528/20201125 I takođe pokažite hendikepiranu ličnu kartu. Oštećenje sluha bi trebalo biti tamo. I mene samog puno vrijeđaju jer mnogi ljudi ne vjeruju da komunikacijski partner smije skidati masku kada komunicira s oštećenim sluhom. Mnogi odbijaju odustati uprkos zakonskim propisima.

  • Danke!
    Für ALLE,die große Kommunikationsprobleme haben,bzg. Gehörbeeinträchtigung!!

  • Ich bin auch froh darüber, dass die wichtigkeit der Kommunikation für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen nun endlich berücksichtigt wurde und die Mund-Nasenschutz-Maske abgenommen werden darf.
    Nur leider wurden Menschen mit Hörsehbeeinträchtigungen oder Taubblindheit völlig vergessen! Diese wurden nicht angeführt.
    Taubblindheit ist eine eigenständige Behinderungsart. Und bei diesen Menschen ist je nach Ausprägungsart und Stärke der Beeinträchtigung beider Sinne neben akustischen und visuellen Kommunikationsmöglichkeiten auch eine Kommunikation über Berührungen notwendig. Kommunikations-Formen und -Hilfen wie etwa Lormen, taktile Gebärdensprache, Haptic Touch usw. sind dabei maßgeblich.

  • Jemand, der ein Hörsystem sichtbar trägt oder gehörlose Menschen, die für jeden ersichtlich in Gebärdensprache kommunizieren, müssen also einen Behindertenpass mit Eintrag zur Zugehörigkeit zu dieser Gruppe vorweisen? – Da sieht man wieder, dass es in den zuständigen Gremien offenbar zu viel verlangt ist, vorher mal nachzudenken bevor man sich äußert.

  • Leider hat es 9 Monate gedauert, bis der BM reagierte!!!

  • Zunächst einmal möchte ich festhalten, dass der ÖSB 9 Monate darum gekämpft hat, dass die Maskenpflicht für hörbeeinträchtigte Personen, die Probleme in der Kommunikation haben, so geändert werden, dass der Gesprächspartner die Maske abnehmen darf. Das haben wir endlich erreicht! Die entsprechende Novelle kann man auch auf der Website des ÖSB herunterladen:

    https://www.oesb-dachverband.at/neues/oesb-aktuell/detail/endlich-hoerbehinderung-ist-in-novelle-zur-covid-19-notmassnahmenverordnung-ab-271120-gueltig-beruecksichtigt

    Wichtiger Hinweis: es ist NICHT erforderlich, den Behindertenpass mit der Eintragung vorzuweisen! Es haben bei weitem nicht alle hörbehinderte Personen einen Behindertenpass. Es reicht, wenn der Betroffene mitteilt, dass ein Hörproblem besteht und man jetzt auch aus rechtlicher Sicht gesichert ist, dass man zur Erleichterung der Kommunikation die Maske für die Dauer des Gesprächs abnehmen darf.

    • Außerdem wurde bis heute nicht öffentlich gesagt, dass es diese Verordnung seit 27.11.2020 gibt – die Bewusstseinsbildung ist nicht gegeben! Aber wir kämpfen weiter….

  • Bin Schwester einer Gehörlosen das finde ich für vernünftig.wenigste einmal eine gute Idee. 👍👍👍🙋🙋

  • Das ist ein völlig falsches Signal für die Gehörlosencommunity und verleitet diese zur dauerhaften Nichtbenützung von MNS.

  • Ab wieviel % Hörschädigung gilt diese Ausnahme?

  • Es ist sehr begrüßenswert, dass die Richtung stimmt. Was mir weniger gut gefällt ist die Beschränkung auf Gehörlose und SCHWER Hörbehinderte und der Nachweis im Behindertenpass.
    Ich kenne in meinem Bekanntenkreis einige LEICHT Hörbehinderte, die genauso Probleme in der Kommunikation haben. Genauso kenne ich einige (gar nicht wenige) die keinen Behindertenpass haben.
    Diese Personen werden bewusst ausgeschlossen und sind weiterhin von der Kommunikation eingeschränkt!
    Das was Anschober gut meint ist letztendlich eine Diskriminierung innerhalb einer Behindertengruppe!

  • Danke die aktuelle News über die Gehörlosen/Schwerhörige Ausnahme gilt ab 27.11.2020, Mundschutzmaske, weil ich/wir von den Lippen ablesen konnte!
    Notfall benütze mein Handy mit NOTIZ – APP ausfüllen und einige Geschäft, Apotheke, ÖAMTC vorzuzeigen!

  • Endlich ist jetzt aufgewacht über Thema Mundschutzmaske für Gehörlose. Da ich selbst auch gehörlos bin. Da waren von März bis jetzt total sehr mühsam mit hörende Kommunikation. Auch am Arbeitsplatz u Einkauf . Massentest sollen erleichtert mit gehörlosen Leute kommuzieren. Bleib gesund u wichtig genügend Abstand halten. Auch Hände waschen. Wichtig

  • Sichtbare Masken war schon viel leichter, weil ich von den Lippen ablesen konnte! Verdeckten Masken verstehe ich überhaupt nicht! Auch bei Nachrichten!

  • Das hat aber lange gedauert!!!
    Das hätte man sofort bei der Maskenpflicht berücksichtigen müssen!
    Ich bin sehr froh , für alle Menschen die eine Hörbehinderung haben!

  • Meine 82 jährige, gehörlose Mutter wurde heute im Landeskrankenhaus Innsbruck operiert. Trotz mehrmaliger Bitte und Telefonaten nimmt das Pflegepersonal die Maske nicht ab und versucht über einen Block zu kommunizieren bzw. werde ich dann angerufen, dass die Mutter bezüglich Tabletten Einnahme nicht versteht, warum sie diese nicht einnehmen soll. Ich als gebärdensprachlich komoetente Tochter darf nicht zu ihr um bei der Kommunikation behilflich zu sein. Unzumutbar das Ganze.

  • Ich habe vorhin geschrieben die letze e Mail Adresse sind falsch getippt sorry

  • Es ist wirklich so schlimm und jedes Mal betteln dass es Mundschutz bitte runter tun damit ich ablesen kann.die Politiker haben kein Gefühl und kein Hirn zum Denken und auch nichts sehen weil sie mit dem ihren Leben hören.Politiker haben kein Gefühl für Gehörlosen es ist einfach schade.ich hoffe dass die Politiker einmal die Augen aufmachen.lg kerle Alexandra

  • Wichtig für Gehörlose brauchen Ablese

  • Ist ja sehr schön, das Herr Minister jetzt draufkommt. So haben diese Menschen auch noch kommunikationsfreuden. Denn die Menschen mit besonderen Bedürfnissen haben es sowieso immer schwerer. Leitgeb Elfriede