Die ÖAR begrüßt die Erweiterung des Bundesbehindertenbeirats um eine/n SelbstvertreterIn und appelliert an die Politik das Thema Existenzsicherung von Menschen mit Behinderungen voranzutreiben!
In Zukunft werden acht – statt bisher sieben – BehindertenvertreterInnen dem Bundesbehindertenrat angehören. Dem/der Vorsitzenden des Monitoring-ausschusses wird künftig ebenfalls Sitz und Stimme im Bundesbehindertenbeirat zukommen.
Die ÖAR begrüßt die Erweiterung des Bundesbehindertenbeirats um eine Vertreterin oder einen Vertreter der Menschen mit Lernschwierigkeiten als Schritt in Richtung Partizipation von Menschen mit Behinderungen im Sinne der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
„Das war eine unserer Forderungen an die neue Regierung. Diese Entwicklung in die richtige Richtung muss nun fortgesetzt werden. Denn echte Partizipation bei politischen Agenden sollte selbstverständlich sein!“, so ÖAR-Präsident Dr. Klaus Voget. In Zukunft könne er sich vorstellen, dass noch mehr Menschen mit Behinderungen eine Stimme in diesem Gremium bekommen. „Der Bundesbehindertenbeirat sollte überdies auch eine Beratungsfunktion für die gesamte Regierung innehaben, da Behindertenangelegenheiten eine Querschnittmaterie darstellen“.
Das Wiederaufleben von sozialen Leistungen – wie Waisenpension und erhöhte Familienbeihilfe – für Menschen mit Behinderungen, die vom ersten Arbeitsmarkt wieder an einen Arbeitsplatz in einer Werkstatt zurückkehren, erfüllt ebenfalls eine ÖAR Forderung an die Regierung.
„Die Frage der Existenzsicherung von Menschen, die in Werkstätten oder Beschäftigungsverhältnissen in Tagesstrukturen arbeiten, ist damit aber keineswegs gelöst“, erinnert Klaus Voget.
„Mit einem existenzsichernden Einkommen können auch Pensionsansprüche erzielt werden. Menschen mit Behinderungen haben ein Recht darauf, in jedem Alter, ein selbstbestimmtes und finanziell abgesichertes Leben zu führen“, erläutert Klaus Voget abschließend.