Grüner-Antrag betreffend Treffsicherheit des Pflegegeldes

Abgeordneter Dietachmayr (SPÖ) befasste sich mit dem Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz und meinte, viele Menschen hätten viele Jahre darauf gewartet, dass die Ungerechtigkeit endlich beseitigt würde, dass nur Gefangene im Osten Entschädigungen erhielten und nicht auch jene, die im Westen in Gefangenschaft waren. Die Vertreter der Seniorenverbände aller Fraktionen schöpften Hoffnung, als hier inhaltlich einiges in Bewegung kam. Dennoch fehlte ein konkreter Vorschlag in dieser Hinsicht, was eine „Schande“ sei. Die Regierung habe hier eine Gelegenheit versäumt, weshalb sie dem Abänderungsantrag der Sozialdemokraten zustimmen solle, den er im Gefolge einbrachte.
Abgeordneter Gaugg (FPÖ) sagte, die Sozialdemokratie hätte 30 Jahre Zeit gehabt, die Frage, die sein Vorredner angesprochen habe, zu regeln. Stattdessen aber habe sie drei Jahrzehnte lang einen Schuldenberg angehäuft, den die neue Regierung nun erst einmal abbauen müsse. Die Sozialdemokratie sei auch in dieser Frage wenig glaubwürdig. Die Vorlage sei ein Schritt in die richtige Richtung, die Opposition solle daher „mitgehen“. Die SPÖ müsse sich aber selbst die Frage stellen, wieso nach 30 Jahren sozialdemokratischer Kanzlerschaft eine Million Menschen in diesem Land an der Armutsgrenze leben müsste. Sie sollte daher mitarbeiten an der Verbesserung des Ist-Zustandes.
Abgeordnete Haidlmayr (GRÜNE) ortete in der Vorlage einige Verbesserungen gegenüber der alten Regelung, die den jahrelangen Bemühungen der Grünen geschuldet seien. Sie sei zufrieden, dass es gelungen sei, die Regierung von der Notwendigkeit dieser Verbesserungen zu überzeugen. Die Grünen würden der Novelle daher zustimmen, auch wenn es immer noch einige problematische Punkte im Zusammenhang mit dem Pflegegeld gebe. Die Rednerin brachte einen Entschließungsantrag ein, wonach das Taschengeld bei Spitals- und Heimaufenthalten wieder auf 20 Prozent des Geldes der Stufe 3 angehoben werden möge.
Abgeordnete Gatterer (ÖVP) sprach sich für Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle aus, um den Pflegebereich abzusichern und zu festigen. Gleichzeitig lenkte sie das Augenmerk des Plenums auf die pflegenden Personen, großteils Frauen, deren Lage man Verständnis entgegenbringen müsse und für die es Netzwerke geben müsse, die sie in ihrer wichtigen Tätigkeit – oft unter Mehrfachbelastung – entsprechend unterstützten. Erste Verbesserungen würden nun durch die Regierung vorgelegt. Hier würden grosse Anstrengungen unternommen und ständig neue Schritte gesetzt, was sie begrüße.
Bundesminister Mag. Haupt erläuterte die Kernpunkte der vorliegenden Novelle zum Bundespflegegeld. Diese beinhalte deutliche Verbesserungen. Das Pflegegeld weise ein Gesamtvolumen von 18 Mrd. S auf, wichtige Beiträge zur Qualitätssicherung würden gesetzt, qualitative Mängel könnten perspektivisch abgestellt werden, an weiteren Fragen werde man arbeiten. Wenn die Budgetsanierung abgeschlossen sei, würden auch jene Gruppen entsprechende Leistungen erhalten, die Abgeordneter Dietachmayr apostrophiert habe. Auch eine Valorisierung des Pflegegeldes sei anzustreben, diesbezüglich gebe es bereits konkrete Verhandlungen, sodass man davon ausgehen könne, dass es noch in dieser Legislaturperiode eine Lösung geben könne, wobei freilich zuerst die budgetären Aufgaben gelöst werden müssten.
Abgeordnete Heinisch-Hosek (SPÖ) wies darauf hin, dass die Regierung im Bereich des Pflegegeldes auf einer soliden sozialdemokratischen Basis aufbauen könne. Die SPÖ begrüße natürlich, dass nunmehr schon ab Geburt eines Kindes Pflegegeld gewährt werden könne. Bedauerlicherweise fehlen jedoch zwei wichtige Bereiche, die auch von freiheitlicher Seite wiederholt gefordert wurden: die Valorisierung des Pflegegeldes sowie die Erhöhung des Pflegetaschengeldes. Diesbezüglich brachte sie einen Entschließungsantrag ihrer Fraktion ein.
Es sei die Aufgabe der Bundesregierung, die unsoziale Politik der SPÖ, die von willkürlichen Belastungen und Streichungen geprägt war, zu reparieren, meinte Abgeordnete Mag. Hartinger (FPÖ). Es gehe nun darum, auf aktuelle Entwicklungen rasch zu reagieren, zumal die Zahl an pflegebedürftigen Menschen mit über 272.000 einen Höchststand erreicht habe. Gerade die Pflege älterer Menschen, die keine Angehörigen mehr haben, erfordere besondere Qualitätsstandards sowie die Kontrolle dieser Kriterien. Bundesminister Haupt, der für eine Sozialpolitik mit Herz und Verstand stehe, werde gewährleisten, dass alle bedürftigen Menschen Zugang zu einer gute Versorgung haben, gab sich Hartinger überzeugt.
Abgeordneter Öllinger (GRÜNE) ging in seiner Wortmeldung auf zwei Novellierungen ein, und zwar auf die Änderung des Kriegsgefangengesetzes sowie des Opferfürsorgegesetzes. Solange ein Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz nicht sicherstellen kann und will, dass Kriegsverbrecher nicht auch eine Entschädigung erhalten, würden die Grünen sicher nicht zustimmen. Die Republik Österreich habe anders mit ihrer Geschichte umzugehen, unterstrich Öllinger. Was das Opferfürsorgegesetz anbelangt, so kritisierte Öllinger im Rahmen eines Abänderungsantrages, dass die Gruppen der so genannten Asozialen, der Zwangssterilisierten sowie der aus Gründen ihrer sexuellen Orientierung Verfolgten noch immer nicht als Opfer des Nationalsozialismus anerkennt wurden.
Abgeordneter Donaubauer (ÖVP) bezeichnete das Bundespflegegeldgesetz als einen Meilenstein in der Sozialpolitik. Mit dem heutigen Beschluss werde ein „Klimawechsel“ vollzogen, unterstrich der Redner. Denn es sei ein Zeichen von sozialer Wärme, wenn festgelegt wird, dass Kinder von Geburt an in die Pflegegeldleistung einbezogen werden. Ein wichtiger Schritt wurde auch in Richtung Qualitätskontrolle getan, erklärte Donabauer.
Bei der – teils getrennten – Abstimmung wurde die Änderung des Bundespflegegeldgesetzes mehrheitlich bzw. einstimmig angenommen. Ebenso mehrheitlich bzw. einstimmig angenommen wurde das Versorgungsrechts-Änderungsgesetz 2002; die Zusatz- und Abänderungsanträge der Opposition fanden keine Mehrheit.
Der Entschließungsantrag der Grünen (Erhöhung der Treffsicherheit des Bundespflegegeldgesetzes) sowie der S-Entschließungsantrag (Valorisierung des Pflegegeldes und Erhöhung des Pflegetaschengeldes) verfielen der Ablehnung. Die negativen Berichte des Ausschusses über Anträge von Oppositionsparteien wurden mehrheitlich zur Kenntnis genommen.