Fachkonferenz anlässlich 20 Jahre autArK
Am 23. März 2017 veranstaltet der Verein autArK anlässlich seines 20-jährigen Bestehens eine Fachkonferenz zum Thema „Berufliche Integration von Menschen …
Der Klagsverband hat am 12. Jänner 2017 seine Stellungnahme abgegeben.
Auch das Kärntner Antidiskriminierungsgesetz befindet sich derzeit in einem Begutachtungsverfahren. Der Klagsverband empfiehlt in seiner Stellungnahme einen einheitlichen Mindestschadenersatz für alle Diskriminierungsformen in der Höhe von 1.000 Euro.
Weiters spricht sich der Klagsverband dafür aus, keine Verwaltungsstrafen für Bedienstete zu verhängen. Der im Entwurf vorgesehene Schadenersatz für Opfer von Diskriminierung sowie Sanktionen wegen Verletzung der Dienstpflichten würden den Vorgaben der EU-Richtlinien entsprechen.
Kärntner Antidiskriminierungsgesetz – zum Herunterladen:
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Im Rahmen der Präsentation des Kärntner Landesetappenplanes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention forderte Volksanwalt Günther Kräuter am 2. Dezember 2016 in …
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Barrierefreiheit sichtbar gemacht: Jede Woche ein Bild, das Erfolge feiert oder Hürden aufzeigt.
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