Klagsverband plädiert in seiner Stellungnahme erneut für einheitlichen Diskriminierungsschutz
Der Klagsverband hat seine Stellungnahme zum Entwurf einer Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes (und kleiner Änderungen im Behindertengleichstellungsgesetz) abgegeben. Wie schon 2011 tritt der Klagsverband für eine Angleichung des Diskriminierungschutzes ein.
Bislang sieht das Gleichbehandlungsgesetz vor, dass außerhalb der Arbeitswelt nur gegen Diskriminierung geschützt ist, wer aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit oder aufgrund des Geschlechts benachteiligt wird. Diese Hierarchisierung der Diskriminierungsgründe teilt die Menschen in zwei Klassen ein. Wird jemand wegen seiner Hautfarbe zB nicht in eine Disko gelassen, kann er wegen Diskriminierung klagen.
Wenn aber ein homosexuelles Paar vom Türsteher abgewiesen wird, gibt es keine Handhabe. Jede/r hat ein Recht auf menschenwürdige Behandlung, deshalb appelliert der Klagsverband an die Abgeordneten umzudenken: Die Hierarchisierung der Diskriminierungsgründe weiter zuzulassen ist sachlich nicht gerechtfertigt. Ein klares Ja zu Gleichstellung bedeutet, den Diskriminierungsschutz einheitlich zu gestalten.
Weitere Forderungen im Gleichbehandlungsgesetz:
- eine Verbandsklage auf Unterlassung
- Mindestschadenersatz von 1.000,- Euro bei allen Diskriminierungsformen
- Verwaltungsstrafe bei diskriminierenden Ausschreibungen erhöhen
- Regionalanwaltschaften der Gleichbehandlungsanwaltschaft für gesamtes Gleichbehandlungsgesetz zuständig machen
- alternativ zum Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission Schlichtung nach Vorbild des Behindertengleichstellungsgesetzes
Weitere Forderungen im Behindertengleichstellungsgesetz:
- eine Verbandsklage auch für den Klagsverband und andere qualifizierte Organisationen
Die Stellungnahme des Klagsverbands als doc oder pdf.
Alle Stellungnahmen und den Gesetzesentwurf finden Sie auf der Website des Parlaments.