Novelle Oö. Antidiskriminierungsgesetz zur Einhaltung der menschenrechtlichen Vorgaben nutzen

Besondere Mängel sieht der Klagsverband bei der gesetzlichen Grundlage, der Unabhängigkeit und der Finanzierung des Monitoringausschusses.

Klagsverband. Mit Recht gegen Diskriminierung.
Klagsverband

Das derzeitige Oberösterreichische Antidiskriminierungsgesetz entspricht nicht den Vorgaben der UNO, die bereits 1993 in den sogenannten Pariser Prinzipien festgelegt wurden. Dort heißt es u.a., dass staatliche Menschenrechtsinstitutionen unabhängig von der Verwaltung sein müssen und eine angemessene Finanzierung bekommen müssen.

In der nun vorliegenden Novelle sollte daher auch ein ausreichendes und transparentes Budget für den Monitoringausschuss sichergestellt werden. Außerdem sollte vorgesehen werden, dass regelmäßige Berichte an den Landtag und nicht nur an die Landesregierung abgegeben werden.

Neben der Verletzung der UN-Vorgaben kritisiert der Klagsverband in seiner Stellungnahme auch die Vorgangsweise bei der Bestellung des Leiters oder der Leiterin: Derzeit ist vorgesehen, dass ausschließlich Personen aus dem Landesdienst für diese Stelle in Frage kommen. Juristische Kenntnisse werden nicht verlangt.

Eine Stellungnahme zum Begutachtungsentwurf ist noch bis 14. August 2018 möglich.

Folgen Sie diesem Link, um die Stellungnahme des Klagsverbands zum Oberösterreichischen Antidiskriminierungsgesetzes herunterzuladen.

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