Novelle Sozialhilfe-Grundgesetz: Klagsverband kritisiert Maßnahmen, die Armut und Ausgrenzung fördern

EU-Recht wird durch die geplante Neugestaltung der Mindestsicherung ebenso ignoriert, wie internationale Menschenrechtsbestimmungen.

Klagsverband. Mit Recht gegen Diskriminierung.
Klagsverband

Die geplante Novelle des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes stößt beim Klagsverband in dieser Form auf Ablehnung. Mit dem Grundsatzgesetz gestaltet der Bund die Rahmenbedingungen für den Erhalt von Mindestsicherung. Die geplanten Maßnahmen lassen ganz klar erkennen, auf welcher Basis die Sozialhilfe für die Schwächsten der Gesellschaft in Zukunft gestaltet werden soll.

Der gesellschaftliche Konsens, dass die Sozialhilfe ein Instrument zur Vermeidung von Armut und zur Sicherung des sozialen Miteinanders ist, wird mit diesem Gesetz aufgekündigt. Die Pläne der Bundesregierung zeigen deutlich, dass die Sozialhilfe nicht mehr als Maßnahme gesehen wird, die das Überleben sichert. Vielmehr führen Kürzungen und die Benachteilgung verschiedener Personengruppen zu Armut und Ausgrenzung.

Der Klagsverband hat in einer umfangreichen Stellungnahme dargelegt, warum das geplante Gesetz so nicht befürwortet werden kann.

Besonders benachteiligte Personengruppen wie Flüchtlinge, Personen aus nicht-EU-Staaten, die befristet (subsidiär) aufenthaltsberechtigt sind, Alleinerziehende und Menschen mit Behinderungen werden in die Armut gedrängt und haben kein Recht auf ein menschenwürdiges Leben.

EU-Recht wird ignoriert, subsidiär Schutzberechtigte werden schlechter gestellt

Im Gegensatz zu österreichischen Staatsbürger_innen und Personen aus EU oder EWR-Staaten erhalten Flüchtlinge und subsidiär schutzberechtigte Personen in Zukunft nur noch Mindesthilfe in der Höhe der Grundversorgung, also etwa in Höhe von 365 Euro. Personen, die in Österreich Schutz suchen, werden somit in Armut, Obdachlosigkeit und Kriminalität gedrängt.

Ein selbstständiges Leben außerhalb von Einrichtungen ist damit nicht möglich und erschwert die Integration.

„EU-Recht wird mit dieser Regelung einfach ignoriert“, kritisiert Volker Frey, Generalsekretär des Klagsverbands. Mehrere Richtlinien und Verordungen würden vorsehen, dass Personen aus Drittstaaten mit EU und EWR-Bürger_innen weitgehend gleichgestellt werden müssen.

Alleinerziehende in der Armutsfalle

Kritisch sieht der Klagsverband in seiner Stellungnahme zum Sozialhilfe-Grundsatzgesetz auch die Situation von Alleinerziehenden: Die von der Regierung euphemistisch als „Alleinerzieher_innen-Bonus“ gepriesene Regelung ist bei genauerer Betrachtung eine Benachteiligung, die verstärkt zu Armut führt.

Je mehr minderjährige Kinder im Haushalt von Alleinerziehenden leben, desto weniger Mindesthilfe erhalten diese. „Hier wird Armut produziert, die oft über Generationen weitergegeben wird“, so Volker Frey.

Der Klagsverband kritisiert aber auch, dass Alleinerziehende keinen Rechtsanspruch auf die volle Höhe der Mindestsicherung haben. Der Bund hat hier eine Kann-Bestimmung formuliert. Den Ländern steht es also frei zu entscheiden, wie sie diese Regelung in ihrem Bundesland gestalten.

Wer nur geringe Ressourcen für Wohnkosten hat und deshalb in einer Wohngemeinschaft lebt sowie Frauen, die aufgrund von Gewalt in Beziehungen oder Armut in gemeinsamen Notwohnungen leben, werden ebenfalls benachteiligt.

Alle Personen, die in dieser Wohnung leben, zählen zum gemeinsamen Haushalt auch wenn sie nicht miteinander verwandt sind. Für sie gelten dann dieselben Abstufungen der Mindestsicherung wie für Familien mit mehreren Kindern.

UN-Frauenrechtskonvention verletzt

Neben EU-Recht werde im vorliegenden Gesetzesentwurf aber auch internationales Recht verletzt, zeigt sich Frey besorgt: „Besonders die Benachteiligung von Alleinerziehenden, zu denen hauptsächlich Frauen gehören, ist nicht konform mit der UN-Frauenrechtskonvention.“

Dieses wichtigste internationale Dokument für die Rechte von Frauen wurde von Österreich bereits 1982 ratifiziert. Mit der Ratifizierung hat sich die Republik verpflichtet, Frauen in allen Lebensbereichen gleichzustellen.

Diskriminierung am Arbeitsmarkt

Von der Regierung wird die neue Mindestsicherung als Maßnahme zur Integration in den Arbeitsmarkt bezeichnet.

Wer aber weiß, welche Hürden Menschen mit Behinderungen, Personen ohne sicheren Aufenthalt oder Eltern mit Betreuungspflichten jetzt bereits haben um am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen und einer existenzsichernden Beschäftigung nachzugehen, sieht in der Neuregelung der Mindestsicherung weitere unzumutbare Hürden: „Alle aufgezählten Personengruppen werden am Arbeitsmarkt bereits jetzt massiv diskriminiert und sind darauf angewiesen, vom Staat die notwendige Unterstützung für ein Leben ohne Armut zu erhalten“, erklärt Frey.

Die neue Regelung sehe allerdings vor, dass Personen, die als nicht in den Arbeitsmarkt vermittelbar gelten, 35 Prozent weniger Mindesthilfe erhalten.

Arm und unwürdig

„Das neue Sozialhilfe-Gesetz stigmatisiert die Schwächsten der Gesellschaft als arm und unwürdig“, fasst Volker Frey zusammen. „Menschenrechte gelten aber für alle Menschen und alle haben den Anspruch auf eine gesicherte Existenz und sozialen Frieden.“

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Ein Kommentar

  • Vielen Dank dem Klagsverband für seinen professionellen Einsatz und für die klaren Worte!