46. Woche 2025 – Hublift in kleinem Supermarkt auf der Insel Rhodos
Unser Leser Norbert Krammer schrieb uns aus der Gemeinde Archangelos auf Rhodos, Griechenland: Die Kosten für eine barrierefreie Gestaltung insbesondere …
Menschen mit Behinderungen sollten bei der Genehmigung von Straßenbahnen als PrüferInnen einbezogen werden.
Menschen mit Behinderungen sollten bei der Genehmigung von Straßenbahnen als PrüferInnen einbezogen werden.
Vergangenes Jahr hat der Klagsverband zum ersten Mal in Österreich eine Beschwerde nach der Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) an die Vereinten Nationen geschickt: Ein blinder Oberösterreicher hatte die Linz Linien geklagt, weil beim Ausbau einer Straßenbahnlinie auf den Einsatz von akustischer Sprachausgabe verzichtet wurde.
Nachdem die österreichischen Gerichte in zwei Instanzen keine Diskriminierung wegen mangelnder Barrierefreiheit erkennen konnten, hat sich der Kläger mit Unterstützung des Klagsverbands entschieden, eine Individualbeschwerde an die UNO zu richten. Nur wenige Monate später hat das Komitee zur Überprüfung der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention mit einer Reihe von Empfehlungen an die Republik Österreich reagiert und festgehalten, dass Österreich die UN-Behindertenrechtskonvention nicht eingehalten hat.
Nun wird erstmals seit 1999 in Österreich die Straßenbahnverordnung novelliert. In der umfangreichen Rechtsnorm ist unter anderem auch vorgesehen, die Barrierefreiheit in Straßenbahnen und Haltestellen zu verbessern. Hier sollten die Empfehlungen der UNO aus der erwähnten Beschwerde uneingeschränkt umgesetzt werden, fordert der Klagsverband in einer aktuellen Stellungnahme.
Aber auch andere Bestimmungen, die sich auf das österreichische Behindertengleichstellungsrecht beziehen, hätten nach Ansicht des Klagsverbands im Zuge der Novelle eine Chance auf Verbesserung.
Barrierefreiheit müsse für alle gelten, unterstreicht Klagsverbands-Generalsekretär Volker Frey: Im vorliegenden Entwurf für die Straßenbahnverordnung sei vorgesehen, die Barrierefreiheit für Personen mit eingeschränkter Mobilität herzustellen. Das entspreche aber nicht den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention und lasse ein zeitgemäßes Verständnis einer inklusiven Gesellschaft vermissen: Barrierefreiheit müsse für alle Formen von Behinderungen gelten.
Die Novelle der Straßenbahnverordnung ist für Frey auch ein Anlass, ein Verbandsklagerecht zu fordern: Derzeit kann bei mangelnder Barrierefreiheit eine Einzelperson auf Schadenersatz klagen. Dieser Rechtsweg ist jedoch für viele unzumutbar und führt nicht dazu, dass Barrieren beseitigt werden. Qualifizierte Einrichtungen wie der Klagsverband sollten deshalb die Möglichkeit einer Verbandsklage erhalten. Damit könnte im Rahmen der Straßenbahnverordnung gegen diskriminierende Bestimmungen wie Barrieren geklagt werden, die dann auch beseitigt werden müssen.
Menschen mit Behinderungen seien die besten ExpertInnen für Barrierefreiheit, ist Frey überzeugt. Deshalb plädiere der Klagsverband in seiner Stellungnahme dafür, Menschen mit Behinderungen und ihre Interessensvertretungen als PrüferInnen einzubinden, wenn Straßenbahnen und Betriebsanlagen genehmigt würden.
Barrierefreiheit sichtbar gemacht: Jede Woche ein Bild, das Erfolge feiert oder Hürden aufzeigt.
Unser Leser Norbert Krammer schrieb uns aus der Gemeinde Archangelos auf Rhodos, Griechenland: Die Kosten für eine barrierefreie Gestaltung insbesondere …