Novelle zum Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz – menschenverachtend!

Riha: "Je nach Position kann man das nun als listig oder widerlich bewerten - eine menschenverachtende Haltung ist das allemal."

Eduard Riha
BIZEPS

Mit der Novelle zum Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG), die mit 1. Jänner 2011 in Kraft treten soll, verabschiedet sich die Bundesregierung endgültig vom ambitionierten Vorhaben ihrer Vorgänger, Menschen mit Behinderungen Barrieren aus dem Weg räumen zu wollen.

Der Text zur geplanten BGStG-Novelle liest sich nun so: „Alle Bundesministerien, der Präsident bzw. die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes, des Verwaltungsgerichtshofes, des Rechnungshofes, des Nationalrates und des Bundesrates sowie die Volksanwaltschaft haben den für ihren Zuständigkeitsbereich bis 31. Dezember 2010 erstellten Teiletappenplan auf ihrer Homepage kundzumachen. Wenn der Teiletappenplan kundgemacht ist, liegt eine mittelbare Diskriminierung im Sinne des § 5 Abs. 2 wegen baulicher Barrieren in vom Bund genutzten Gebäuden nur vor, soweit die Beseitigung der Barrieren in diesem Teiletappenplan vorgesehen ist und bis zum 31. Dezember 2019 noch nicht umgesetzt wurde.“

„Entgegen anderslautender Jubelmeldungen vor einigen Tagen steht’s nun fest. Mit dieser Novelle verlängert die Bundesregierung die Umsetzung der Verpflichtung zum Barrierenabbau nicht nur endgültig bis 2020, sondern schafft sich noch ein weiters Hintertürchen für Grauslichkeiten“ stellt Eduard Riha, Experte für Barrierefreiheit der ÖAR, fest und erklärt: „Die nun in den Teiletappenplänen festgelegten Maßnahmen kann bis zum Ende dieses Jahres, wie im Gesetz vorgesehen, kein Mensch – sofern er redlich ist – auf ihre Stimmigkeit überprüfen. Finden sich in diesen Dokumenten erst später Mängel, dann zeigt der Gesetzgeber den behinderten Menschen die lange Nase. Ist nämlich die Beseitigung einer Barriere im Teiletappenplan nicht vorgesehen – gleichviel ob das absichtlich oder irrtümlich geschah – dann ist ihr reales Vorhanden sein keine mittelbare Diskriminierung mehr, ihre Beseitigung kann nicht mehr verlangt werden. Je nach Position kann man das nun als listig oder widerlich bewerten – eine menschenverachtende Haltung ist das allemal.“

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0 Kommentare

  • Österreich hat leider andere Sorgen Punkt

  • Wirklich perfide soetwas!

  • Leider kann ich dem Gedankengang von Herrn Riha nicht folgen, vielleicht auch weil ich nicht die gesamte Novelle kenne.

    Was aber für mich ganz eindeutig aus dem angeführten Auszug hervorgeht, ist dass es dadurch zu einer gänzlichen Aussetzung irgendeines Rechtsanspruchs in Bezug auf die erwähnten Mängel bis 2019 kommt. Diskriminierungen, die zu beheben geplant sind, gelten damit gar nicht mehr als solche, sondern erst wieder 2019, falls sie dann noch bestehen.

    Davon allein wird mir schlecht. Welch eine „Rechtsverdrehung“ das doch ist, welch offene Verständnislosigkeit und Achtlosigkeit den Menschenrechten gegenüber das darstellt… das ist einfach nur unanständig.
    Pfui über euch, die ihr euch DAS ausgedacht habt, und pfui über alle, die es ratifizieren werden!

  • Ich halte diese Novelle für einen nicht zu verantwortenden Rückschritt in einer ohnehin nicht offensiven Behindertenpolitik. Gerade bei Schulbauten wäre es ganz wichtig gewesen, den Termin 31.12.2015 einzuhalten.
    Mag. Franz K a r l, ehemaliger ÖVP Wien-Behindertensprecher

  • Und so einfach geht das! – Zugesagte Menschenrechte für behinderte Menschen wieder zurückzunehmen – zu verweigern und den Artikel 7 unserer Verfassung (Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden – Bund, Länder und Gemeinden..) so zu untergrabe. Was können wir dagegen tun? „Verraten und verkauft“ von den politischen Entscheidungsträgern – vor allem vom Sozialminister und deren „Einflüsterer“ Und alles wegen dem schnöden Mammon – damit die Banken gerettet werden und Reichen reicher werden.. Pfui Teufel!