Novelle zum Oö. ADG soll durchgepeitscht werden

Trübswasser: „Aller Bedenken unzähliger Menschenrechtsorgani­sationen zum Trotz und im Widerspruch zu einer Reihe von interna­tionalen Verträgen, soll diese Novelle zum Oö. Antidiskriminierungsgesetz durchgepeitscht werden.“

SOS Menschenrechte
SOS Menschenrechte

Wie am 19. Mai 2017 bekannt wurde, will die Oö. Landesregierung am 22. Mai 2017 eine Novelle zum Oö. Antidiskriminierungsgesetz (Oö. ADG), deren Begutachtungsfrist erst vorgestern endete, aller zahlreichen negativen Stellungnahmen zum Trotz in unverän­derter Form dem Oö. Landtag zur Beschlussfassung zuweisen.

Das Oö. ADG sollte ein Kernstück der Menschenrechts- und Integrationspolitik des Landes darstellen und umfasst neben Bereichen wie Gleichstellung oder allgemeine Prävention vor Diskriminierungen, auch den Oö. Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Behinderten­rechtskonvention (UN-BRK).

Viele namhafte Menschenrechtsorganisationen, darunter der Klagsverband zur Umsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern, das Diakoniewerk, der Bundesbehindertenrat, der Unabhängige Monitoringausschuss (Bund), SOS-Men­schenrechte Österreich, pro mente Oö., Exit-sozial, die Volkshilfe Oö. und andere ha­ben im Begutachtungsverfahren ernste Bedenken aus menschenrechtlicher Sicht gegen die geplante Novelle zum Oö. ADG angemeldet.

Auch die Volksanwaltschaft beanstandete in einer fundierten und eingehenden Stellung­nahme mehrere Punkte in dieser Novelle, weil sie grundsätzliche, menschenrechtliche Stan­dards, die von der Republik Österreich in internationalen Verträgen anerkannt wurden, als verletzt erkannt hat.

In folgenden Kritikpunkten an der geplanten Novelle zum Oö. ADG sind sich alle stellungneh­menden Experten einig:

  • die mangelnde Unabhängigkeit der Oö. Antidiskriminierungsstelle,
  • deren vollkommen unzureichende personelle und finanzielle Ausstattung,
  • dass die Stelle des Leiters/der Leiterin der Antidiskriminierungsstelle künftig nur mehr aus dem Kreis der Landesbediensteten und ohne zwingende rechts­kundige Ausbildung besetzt werden soll,
  • dass die Tätigkeitsberichte der Antidiskriminierungsstelle künftig nicht mehr alle drei Jahre und an den Landtag (und somit öffentlich), sondern nur mehr „bei Bedarf“ und an die Landesregierung (also nichtöffentlich) erfolgen sollen sowie
  • dass die fehlende Unabhängigkeit sowie die mangelnde personelle und finanzielle Autonomie des Oö. Monitoringausschusses, sämtlichen fundamen­talen Grundsätzen der UN-Behindertenrechtskonvention widersprechen.

LAbg.a.D. Gunther Trübswasser, Vorsitzender von SOS-Menschenrechte Österreich, selbst Mitglied des Oö. Monitoringausschusses sowie des Unabhängigen Monitoringausschusses, Bund, ist über das vollkommende Ignorieren aller menschenrechtlichen Bedenken gegen die beabsichtigte Novelle zum Oö. ADG fassungslos: „ Mit der Änderung des Oö. ADG und der Einschränkung der Rahmenbedingungen des Oö. Monitoringausschusses als Überwa­chungsorgan, wird die Rechtsstaatlichkeit des Landes OÖ. in einem wichtigen Punkt, näm­lich beim Kampf für die Gleichstellung und gegen jede Form der Diskriminierung seiner Bür­gerinnen und Bürger ernsthaft in Frage gestellt.

Trübswasser sieht im Gesetzesentwurf und in der Art und Weise des Durchpeitschens fragwürdiger und menschenrechtlich bedenklicher Regierungsvorlagen einen bedauerlichen Rückfall in obrigkeitsstaatliche Praktiken.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Die Kommentarfunktion für diesen Artikel ist abgeschalten.

3 Kommentare

  • Es ist ein Wahnsinn wie ignorant und menschenrechtsverachtend, ja menschenrechtsmissachtend das Land OÖ sich aufführt! Es wird offenbar nur noch über alle und alles, was von der Basis kommt, drübergefahren.
    Ich hoffe auch auf eine laute, gemeinsame Aktion! Sowas dürfen wir uns nicht gefallen lassen. Ich von SLI OÖ bin gerne dabei.

  • Danke, Herr Trübswasser!

  • Es macht mich sprachlos was da in Oö. passiert- ich habe damals die Ratifizierung der Behindretenrechtskonvention durch Österreich gefeiert und bejubelt ,weil ich die Hoffnung hatte ,dass sich für alle Menschen(mit besonderen Bedürfnissen und auch ohne) in diesem Land nachhaltig etwas verändert-nämlich dass Menschlichkeit und Toleranz allen Menschen gegenüber endlich gestärkt werden.Und dann passiert das? Gibt es von SOS-Mitmensch die Überlegung an eine postive Aktion ? Ich denke da an eine Demo mit Menschen aller Hautfarben und Glaubensrichtungen und an „behinderte“ Menschen aller Art(Rollstuhlfahrer, MS-Patienten, Sehbehinderte, Hörbehinderte, Trisomie 21 Menschen, Spastische Menschen,amputierte Menschen, Psychisch Kranke und Trans-und Homosexuelle..-ich habe in der Aufzählung sicherlich einige vergessen,nicht mit Absicht)-setzen wir ein friedliches Zeichen vielleicht begleitet von guter Musik und machen wir eine Lichterkette.Mehr fällt mir momentan nicht ein.
    Ich würde mich freuen von Ihnen zu lesen/hören.
    Lg aus Wien
    Claudia Heresch-Jury