Landtag ignoriert Empfehlungen von NGOs und UNO.
Die wenig ambitionierte Novelle zum Vorarlberger Antidiskriminierungsgesetz, zu der unter anderem der Klagsverband eine Stellungnahme abgegeben hat, ist ohne Verbesserungen vom Landtag beschlossen worden.
Vorarlberg hat damit verabsäumt,
- den Mindestschadenersatz bei Diskriminierung generell auf eine Summe von 1.000,- Euro zu heben und
- den Vorarlberger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gemäß den Kriterien der Pariser Prinzipien zu gestalten.