Novelle zum Vorarlberger Antidiskriminierungsgesetz

Klagsverband empfiehlt in seiner Stellungnahme bei Novelle zum Vorarlberger Antidiskriminierungsgesetz die Handlungsempfehlungen des UN-Komitees vollinhaltlich umzusetzen.

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2015 wurde in Vorarlberg ein Monitoringausschuss eingerichtet, der die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention überwachen soll. Das Land ist somit seinem – in der Konvention geforderten – Auftrag nachgekommen, ein Überwachungsgremium für die UN-BRK einzurichten.

Derzeit läuft die Begutachtungsphase für eine Novelle des Vorarlberger Antidiskriminierungsgesetzes und der Klagsverband hat eine Stellungnahme abgegeben, die sich im Wesentlichen auf die Ausgestaltung des Monitoringausschusses bezieht.

Orientierung an den Pariser Prinzipien

Die sogenannten Pariser Prinzipien dienen als Richtschnur für die Ausgestaltung von nationalen Monitoringgremien. Der Klagsverband empfiehlt daher für den Vorarlberger Monitoringausschuss, die Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit der Mitglieder gesetzlich festzulegen, ausreichende Ressourcen zur Verfügung zu stellen und die Mitarbeit im Monitoringausschuss abzugelten.

Ein Hauptaugenmerk der Stellungnahme bezieht sich auf die Zusammenarbeit von Monitoringausschuss und Landesregierung. So sollten die Organe des Landes zur Zusammenarbeit und zur Weitergabe von Informationen an den Monitoringausschuss verpflichtet werden. Der Ausschuss wiederum sollte dem Landtag jährlich einen Bericht vorlegen. Der Klagsverband empfiehlt weiters festzulegen, dass Gesetzgebung und Vollziehung des Landes der Überwachung des Monitoringausschusses unterliegen.

Die Stellungnahme des Klagsverbands zum Vorarlberger Antidiskriminierungsgesetz können Sie hier herunterladen.

Es besteht noch bis 9. September 2016 die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben.

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