Novellierung der Wiener Bauordnung

Bereits seit vielen Jahren fordern die Betroffenen die Aufnahme von entsprechenden Bestimmungen in die Bauordnung, die eine hindernisfreie Benutzung der öffentlichen Infrastruktur gewährleisten sollen.

BIZEPS
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„In Wien werden behinderte Menschen systematisch und mit Duldung der Rathausmehrheit aus dem öffentlichen Bereich ausgeschlossen“, sagt der Sprecher des Behindertenberatungszentrums BIZEPS, Manfred Srb anläßlich der am 27. Juni 1996 erfolgenden Novellierung der Wiener Bauordnung im Wiener Landtag.

Bereits seit vielen Jahren fordern die Betroffenen die Aufnahme von entsprechenden Bestimmungen in die Bauordnung, die eine hindernisfreie Benutzung der öffentlichen Infrastruktur gewährleisten sollen.

Doch auch diesmal verhindert die Wiener SPÖ die Aufnahme derartiger Vorschriften und versucht, die Zulassung von mechanischen Aufstiegshilfen noch als fortschrittliche Tat hinzustellen. Selbst bei Neubauten, Generalsanierungen und größeren Umbauten wird nicht darauf geachtet, daß sie auch für RollstuhlfahrerInnen zugänglich sind:

So wurde der neu erbaute Hackingersteg mit einer zu steilen und daher unbrauchbaren Rampe versehen, der Kursalon im Stadtpark ist auch nach seinem Umbau nicht zugänglich, ebenso das mit 100 Millionen Schilling umgebaute Apollo- Kino, stellvertretend für die meisten der Kinozentren. Nach wie vor können behinderte Menschen nicht in Bezirksämter und andere öffentliche Gebäude, in Volkshochschulen und Arztpraxen, in Theater und Restaurants, Museen oder Hallenbäder.

„Die ungeheure Ignoranz der in Wien politisch Verantwortlichen hat zu einer Apartheidspolitik geführt“, sagt Srb und verlangt, daß „nun endlich Schluß damit sein muß“.

Im Vergleich zu anderen westlichen Städten ist Wien noch immer auf dem Niveau eines Entwicklungslandes. Die Betroffenen können es nicht länger akzeptieren, daß sie mit ihrem Steueraufkommen, wie alle anderen, die öffentliche Infrastruktur mitfinanzieren, an deren Benützung aber gehindert werden. Von vielen wird diese Situation daher als eine Diskriminierung und ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz angesehen und sie läßt überdies, so Srb, „die Europareife vermissen.“ Um in internationalen Städtevergleich nicht länger Schlußlicht zu bleiben fordern die Betroffenen:

  • die Aufnahme der ÖNORM B 1600 (Behindertennorm) in die Bauordnung
  • als Sofortmaßnahme die Adaptierung der öffentlichen Gebäude
  • die Adaptierung aller öffentlich zugänglichen Gebäude und Einrichtungen wie z. B. Kultur – und Sportstätten, Banken, Arztpraxen, Beratungsstellen, Geschäfte, Restaurants usw.
  • Förderungen und Subventionen für Adaptierungen.
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