Die Änderung des Krankenanstaltengesetzes bringt u.a. folgende Änderungen:
BehindertenvertreterInnen werden in die Ethikkommission bei den Krankenanstaltenträgern aufgenommen. Arzneimittelkommissionen in den Krankenanstalten sollen eine Arzneimittelliste erstellen und bei der Erarbeitung von Richtlinien über die Beschaffung von und den Umgang mit Arzneimitteln auf die Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit Bedacht nehmen. Der Beitrag für die verschuldensunabhängige Patientenentschädigung (0,73 Euro pro Verpflegstag) wird in Zukunft auch von Sonderklassepatienten eingehoben werden.
In der Debatte bewertete Abgeordnete Theresia Haidlmayr (GRÜNE) die beabsichtigten Änderungen als positiv, beanstandete aber, dass private Krankenanstalten nicht diesen neuen gesetzlichen Bestimmungen unterworfen werden. …
FPÖ-Abgeordnete Beate Hartinger machte in ihrer Wortmeldung darauf aufmerksam, dass es bei privaten Krankenanstalten bereits Arzneimittelkommissionen gebe und diese bemüht seien, sparsam zu arbeiten. Ausschussobmann Alois Pumberger begrüßte die Aufnahme von BehindertenvertreterInnen in die Ethikkommission bei den Krankenanstalten und unterstrich, dass auch Sonderklassepatienten in Hinkunft den Beitrag für die verschuldensunabhängige Patientenentschädigung in der Höhe von 0,73 Euro bezahlen müssen. …
Bei der Abstimmung wurde die Vorlage teils einstimmig, teils mit der Mehrheit der beiden Regierungsparteien angenommen.