Am 1. Juni 1995 wird der Nationalrat nun endgültig die Errichtung eines "Nationalfonds für die Opfer des Nationalsozialismus" beschließen. BIZEPS urgiert die Aufnahme von behinderten Menschen in NS-Entschädigungsgesetz.
Der Gesetzesentwurf sieht Leistungen für verschiedene Personengruppen vor, die vom damaligen NS-Regime verfolgt, oder auf andere Weise Opfer typisch nationalsozialistischen Unrechts geworden sind, oder das Land verlassen haben.
Erwähnt werden in dieser Aufzählung zwar Menschen mit einem Gesundheitsschaden, nicht aber behinderte Menschen, von denen viele Opfer von Zwangssterilisationen wurden.
Daher hat BIZEPS die Aufnahme der Gruppe der behinderten Menschen in dieses Gesetz urgiert.