Nun auch bei den Wiener Linien: Begleitpersonen werden kostenlos befördert

Eine jahrelang erhobene Forderung wird nun erfreulicherweise erfüllt. Ab Jänner 2014 müssen Begleitpersonen von behinderten Menschen nicht noch extra ein Ticket kaufen.

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BIZEPS

„Ab 1. Jänner 2014 können Begleitpersonen von behinderten Menschen die Öffis kostenlos nutzen. Und das nicht nur bei den Wiener Linien, sondern im gesamten Verkehrsverbund Ostregion (VOR)“, geben die Wiener Linien in einer Presseaussendung bekannt.

Dieser Schritt ist wichtig und seit Jahren von behinderten Menschen in Wien erhofft worden. Bisher mussten Begleitpersonen / Persönliche AssistentInnen, die behinderte Menschen bei der Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel begleiteten und ihnen halfen, die eine oder andere Barriere zu überwinden, für sich auch noch extra ein Ticket kaufen.

Wenn die behinderte Person einen Behindertenpass mit dem Eintrag „Der Inhaber des Passes bedarf einer Begleitperson“ hat, darf die Begleitperson die öffentlichen Verkehrsmittel im gesamten Verkehrsverbund Ostregion (VOR) – und damit auch im Bereich der Wiener Linien – kostenlos nutzen.

Schon 2011 ein Schlichtungsverfahren

Im Jahr 2011 gab es diesbezüglich auch ein Schlichtungsverfahren von BIZEPS-Mitarbeiter Hannes Wurstbauer mit den Wiener Linien.

Obwohl die Wiener Linien dabei eingestanden, dass es sich um eine Benachteiligung handelte, kam es leider nicht zu einer Einigung, weil man auf eine positive Regelung mit der nächsten Tarifreform hoffte. Eine Hoffnung, die sich leider nicht erfüllte.

Wiener Interessenvertretung schreibt Vizebürgermeisterin

Ein neuerlicher – leider ebenfalls erfolgloser – Vorstoß erfolgte im Sommer 2012 durch die Wiener Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen. Was „Freifahrten für AssistentInnen von Menschen mit Behinderungen betrifft, so müssen die Wiener Linien leider darauf hinweisen, dass sie diese nur dann gewähren können, wenn sie von dritter Seite entsprechende Abgeltungen erhalten“, lässt die für die Wiener Linien zuständige Stadträtin – Vizebürgermeisterin Mag. Renate Brauner (SPÖ), am 17. August 2012 in einem Schreiben an die Wiener Interessenvertretung (GZ: GFW-640/2012) wissen.

Einige Verkehrsbetriebe haben diese Regelung schon

Im Jahr 2010 gab es – mit Unterstützung des Vereins Selbstbestimmt Leben Innsbruck – von einer Rollstuhlfahrerin und einem Rollstuhlfahrer je ein Schlichtungsverfahren mit dem Verkehrsverbund Tirol VVT sowie den Innsbrucker Verkehrsbetrieben. Diese Schlichtung verlief erfolgreich und seit 1. September 2010 traten die geänderten Tarifbestimmungen in Kraft.

Seither gilt: Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung mit einem Behinderungsgrad von mindestens 70 % werden auf allen Linien des Verkehrsverbundes Tirol VVT in der Region sowie in der Kernzone Innsbruck gratis befördert.

Was ab Jänner 2014 nun auch in Wien möglich ist, gibt es auch bei anderen Verkehrsbetrieben schon: Sowohl bei den Linz Linien, laut Verbundtarif Steiermark als auch in den ÖBB und der Westbahn reisen Begleitpersonen von behinderten Menschen seit Jahren kostenlos.

„Die Änderung ist sehr positiv“, hält Hannes Wurstbauer in einer ersten Reaktion auf die Ankündigung der Wiener Linien erfreut fest und ergänzt: „Eigentlich sollte es selbstverständlich sein und für ganz Österreich gelten.“

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15 Kommentare

  • Hallo Martin, mein Name ist Margarita. Ich bin Deutsche aber lebe jetzt in den USA. Ich wollte mit einer guten Freundin von mir in September 2021 Wien besuchen. Wir werden dort nur 9 Tage verbringen. Vielleicht kannst du mich bei meiner Frage helfen. Ich habe keine Beine und bewege mich mit meinem Rollstuhl, aus Deutschland habe ich meinen Schwerbehindertenausweis mit der Bemerkungen G aG H (erhebliche Gehbehinderung, außergewöhnliche Gehbehinderung und Hilflosigkeit). Meinst du dieser Ausweis kann mir und meiner Begleiterin dabei helfen, umsonst öffentliche Verkehrsmitteln in Wien zu benutzen? Ich danke dir deinen Rat vom Herzen … Margarita Sundermann

  • Leider wurde ich in der Trafik im Hauptbahnhof einfach abgezockt ich muss den ganzen Preis bezahlen und das x 2 auch so kann man Geld verdienen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Traugott Lutz
    PS: Ich habe 80 % Behinderung

  • warum gilt das nicht für deutsche ?

  • Hallo Herr Ladstätter,

    im April werden meine Frau und ich in Wien eine Woche Urlaub verbringen. Natürlich wollen wir uns die Sehenswürdigkeiten der Stadt ansehen. Dazu muss man wissen, ich sitze im Rollstuhl und habe in meinem Schwerbehindertenausweis eine Begleitperson eingetragen bekommen. Und somit sind ich und eine Begleitperson im ÖPNV von Zahlungen befreit.

    Meine Frage an Sie ist, wie verhalte ich mich als deutscher Schwerbehinderter in Wien?

    – Muss ich im ÖPNV bezahlen?
    – Wie ich aus Ihrem Artikel entnommen habe, ist die Begleitperson frei. Aber gilt das
    auch für Ausländer?

    Ich hab nun schon viele Seiten gelesen, bin aber immer noch nicht dahinter gekommen, wie ich mich korrekt verhalte. Über eine klärende Antwort oder einen Hinweis, an wen ich mich wenden kann, würde ich mich freuen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Klaus Schmidtke

  • Ein herzlicher Gruß aus Tirol mein Name ist Harald ich habe gerade den Bericht vom 29.12.13. gelesen wo drin steht das in Wien die Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung gratis die Öfis benutzen können meine Frage ist wie ist das in Tirol können auch da die Begleitpersonen die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen die einen Mensch mit Beeinträchtigung begleiten? vielleicht kann mir jemand diese Frage beantworten vielen Dank im voraus und ein schönes Wochenende

  • @Gerhard Lichtenauer: Sorry und danke für die Richtigstellung!

  • Genau diese Debatte und Differenzierung in Deutschland meinte ich, welche „Heimbach“ in diesem Kommentar anspricht: http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=14654#fid21765
    Geht es also um Bedarf oder Notwendigkeit einer Begleitperson als Voraussetzung oder geht es um die Berechtigung bzw. Möglichkeit, eine Begleitperson (kostenfrei) mitzunehmen?

  • @RechtHotta: Ohne mich jetzt näher damit auseinander zu setzen, welche Vorraussetzungen für diesen Begleitperson-Eintrag gelten, könnte aus der aktuellen Formulierung zur Freifahrt eine Begleitungspflicht abgeleitet oder zumindest verstanden werden, was dem Selbstbestimmungsprinzip absolut nicht förderlich wäre. Wenn’s vielleicht auch nur wegen der Symbolwirkung wäre, sollte das m.E. abgeklärt werden. Diese Bedenken schossen mir auch deshalb sofort ein, weil es (soweit ich mich erinnere in Deutschland) darüber mal große Diskussionen gab, weil eben so ein Ausweis-Eintrag eine Begleitungspflicht bedeutet/e.

  • @Gerhard: „Zerlegt“ man diesen Eintrag genau, ist er in der Tat nicht zufriedenstellend. Da bedearf es einer Änderung in Richtung: benötigt im Bedarfsfall eine BEgleitperson.

    Wäre eine schöne österreichische Formulierung: Jo scha, oba do net, schau ma anfoch hoiut amoi…;-)

  • gilt das jetzt nur für österreichische Nutzer des Oepnv oder sind die deutschen/bayerischen Nachbarn da jetzt auch dabei?

  • Wuerde mich nicht wundern, wenn Michael Haepl den letzten Anstoß in diese positive Richtung veranlasst haette. Jetzt koennt Ihr mich im subjektiven Bedarfsfalle ruhig belaecheln, ich stehe trotzdem zu dem, was ich geschrieben habe gg!

  • hallo Herr Lichtenauer!

    bei mir steht „Begleitung erforderlich“

    naja, was ist schon zufriedenstellend auf diesem gebiet ;-)

    ich kann damit leben….

  • Frage an die NutzerInnen von Persönlicher Assistenz, die auch mal ohne Begleitperson unterwegs sein können oder wollen: ist die Bedingung „Der Inhaber des Passes bedarf einer Begleitperson“ zufriedenstellend?