Das Aktionsbündnis "Österreich für Behindertenrechte" übergab bekanntlich am 13. April 2005 neun Abänderungsanträge zur Behandlung an den Verfassungsausschuss.
Der Entwurf für ein Behinderten-Gleichstellungsgesetz wurde Anfang März 2005 dem Parlament zugewiesen, wir berichteten.
Die Enttäuschung über den schwachbrüstig Entwurf eines Behinderten-Gleichstellungsgesetzes, der am 8. März 2005 vom Ministerrat beschlossen wurde, war unter den Betroffenen sehr groß. Noch ist aber nicht alles verloren. Bevor der Entwurf ein Gesetz wird, muss der zuständige Verfassungsausschuss und das Plenum des Parlamentes dem Text zustimmen. Für die nächsten Wochen ist eine Behandlung im Verfassungsausschuss des Nationalrates zu erwarten.
Der Klubobmann der ÖVP, Mag. Wilhelm Molterer, bedankte sich am 22. April 2005 beim Aktionsbündnis „Österreich für Behindertenrechte“ für die Überreichung der Abänderungsanträge und kündigte an: „Ich habe daher Ihre umfangreichen Unterlagen an unsere Verfassungssprecherin Abg.z.NR Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer weitergeleitet, mit der Bitte zu klären, welche Adaptionen der Regierungsvorlage im Zuge der parlamentarischen Beratungen noch gangbar erscheinen“.
Selbst den Regierungsparteien war bei der Beschlussfassung im Ministerrat bewusst, dass der vorgelegte Text für ein Behinderten-Gleichstellungsgesetz äußerst mangelhaft ist und daher wurde noch am selben Tag in einer nicht öffentlichen Protokollanmerkung festgehalten: „… gehen davon aus, dass bei der noch zu führenden Diskussion über abgestufte Übergangsbestimmungen für Bauwerke, Verkehrsanlagen, Verkehrseinrichtungen und Schienenfahrzeugtypen folgende Punkte zu berücksichtigen sind.“
Diese Adaptierungen des derzeit unzureichenden Gesetzesentwurfes müssen nun von den Abgeordneten bzw. den Paralamentsklubs für den Verfassungsausschuss ausgearbeitet werden.
„Die vom Aktionsbündnis „Österreich für Behindertenrechte“ umfassenden Abänderungsanträge müssen nunmehr von den Abgeordneten im Verfassungsausschuss diskutiert und in die Gesetzesvorlage eingearbeitet werden“, fordert Klaudia Karoliny vom Aktionsbündnis mit Nachdruck. Um dieser Forderung Gehör zu verschaffen hat das Aktionsbündnis die Abänderungsanträge an sämtliche Abgeordnete des Verfassungsausschuss übersandt und um Umsetzung der wichtigen Forderungen für die Betroffenen gebeten.
„Jetzt liegt es wirklich an jedem einzelnen Abgeordneten sich für die Rechte behinderter Menschen aktiv einzusetzen und zu erreichen, dass aus dem unzulänglichen Entwurf der Regierung ein halbwegs erträgliches Gesetz wird“, erläutert Karoliny.
Die ebenfalls in diesem Paket angekündigte Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache wurde am 28. April 2005 einem Unterausschuss des Verfassungsausschusses zugewiesen. Detaillierte Regelungen wurden von der Regierung immer noch nicht vorgelegt und für die Österreichische Gebärdensprache sind nach wie vor keine geeigneten Rahmenbedingungen (wie z. B. im Bildungsbereich) in Sicht.
Die nächsten Wochen werden zeigen, ob die politisch Verantwortlichen in diesem Lande wirklich die Absicht haben, ein doch noch schlagkräfitiges Behinderten-Gleichstellungsgesetz zu beschließen. Unsere Hoffnung hält sich in engen Grenzen. Schlussendlich haben es die Abgeordneten in der Hand, wie die rechtliche Gleichstellung behinderter Menschen in Österreich aussehen wird.