Seit dem Jahr 2008 gilt mit der Ratifizierung auch in Österreich die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Das Land Salzburg arbeitet gerade an der gesetzlichen Ausgestaltung eines Monitoringausschusses.
Lange hat es gedauert, doch nun – sieben Jahre nach Inkrafttreten der völkerrechtlichen Verpflichtung liegt ein Entwurf zur Änderung des Salzburger Gleichbehandlungsgesetzes vor.
Mit diesem Entwurf soll die gesetzliche Grundlage für einen Monitoringausschuss in Salzburg geschaffen werden.
Land Salzburg schon seit dem Jahr 2008 säumig
Das Land Salzburg war eines jener wenigen Bundesländer, das im September 2013 bei der UN-Staatenprüfung Österreichs zur Umsetzung der Konvention noch immer kein Monitoringgremium installiert hatte.
Dieser Missstand wurde u.a. vom UN-Fachausschuss im Rahmen der Handlungsempfehlungen schriftlich festgehalten und der Republik Österreich nochmals die Anforderungen an ein unabhängiges Monitoringgremium dargelegt.
BIZEPS-Stellungnahme zum Gesetzesentwurf
Vorab: Es ist positiv, dass nun auch das Land Salzburg einen Monitoringausschuss bekommen soll.
Leider ist der vorgelegte Gesetzesentwurf in vielen Punkte sehr mangelhaft. Die nunmehr vorgeschlagene Konstruktion ist leider in vielen Punkten unzureichend und bedarf unserer Meinung nach einer umfangreichen Überarbeitung. Es ist völlig unverständlich, warum das Land Salzburg trotz klarer Handlungsempfehlungen des UN-Fachausschusses kein ordentliches Gremium per Landesgesetz garantieren will.
Es mangelt im Gesetzesentwurf beispielsweise an der Unabhängigkeit des Monitoringausschusses, dem autonom verfügbaren Budget und anderen Kriterien, die eine Partizipation der Zivilgesellschaft ermöglichen.
Diese Punkte haben wir auch ausführlich in unserer Stellungnahme an das Land Salzburg festgehalten. (Word, PDF)
Online ist eine Liste der bisher abgegebenen Stellungnahmen verfügbar.
Update: Aufgrund der Proteste wurde die Begutachtungsfrist verlängert. Ende der Begutachtungsfrist: Dienstag 17.11.2015