ÖAR: Weitere Überzeugungsarbeit wird notwendig sein
„Von einem Meilenstein zu sprechen wäre eine schlichte Übertreibung; es ist ein dünnes Fundament fürs erste vorhanden, auf dem konstruktiv von allen Seiten aufgebaut werden muss“ so kommentiert Dr. Klaus Voget, Präsident der ÖAR, den heutigen einstimmig gefaßten Beschluss des Ministerrates zum Behindertengleichstellungsgesetz.
Die kolportierte Textversion, in der die Verbandsklage für die ÖAR mit zwei Drittelmehrheit des Bundesbehindertenbeirates vorgesehen ist und die Kompromissvatiante mit der Übergangsfristenregelung im Baubereich, nach der bei Umbauten eine Frist von 10 Jahren mit der Option der Prüfung im Einzelfall vorgesehen ist, ist das Resultat des kleinsten gemeinsamen Nenners und stellt für die ÖAR keinesfalls eine Optimallösung dar.
Die Anerkennung der Gebärdensprache im Artikel 8 der Bundesverfassung ist zwar ein guter Ansatz, aber es fehlt generell noch immer die materiellrechtliche Umsetzung – dies ist auf jeden Fall nur eine Teillösung!
Der Meinung der Wirtschaftskammer, nach der man bei den geschlossenen Kompromissen „bis an die Grenzen des Machbaren“ gegangen sei, kann Voget so nichts abgewinnen: „Wenn man etwa die Arbeitsplatzbeschaffung für behinderte Menschen betrachtet, so wird sehr schnell ersichtlich, dass ein Umdenken, was die Anstellung von behinderten Menschen betrifft und eine Abkehr von alten Negativ-Klischees nur zum Vorteil der Wirtschaft gereichen würde. Zahlreiche Beispiele anderer Staaten belegen, was alles schaffbar ist!“
Heute fanden auch erste Gespräche im Unterrichtsministerium über Gleichstellungsfragen statt, was laut Voget als „Hoffnungsschimmer“ gewertet werden kann: „Wir erwarten uns von allen Ministerien die umgehende Aufnahme der Gespräche und Einbeziehung der ExpertInnen in Sachen Behindertenfragen.“