Nussbaum erfreut über Verbesserungen für Menschen mit Behinderung

Tagtäglich sei zu sehen, wie die Menschen in den Beschäftigungsstrukturen großartige Arbeit leisten und sie damit ein eigen- und selbständiges Leben führen können.

Verena Nussbaum
Parlamentsdirektion / PHOTO SIMONIS

SPÖ-Sprecherin für Menschen mit Behinderung Verena Nussbaum freute sich sehr, „dass es heute über die Parteigrenzen hinweg im Nationalrat gelingt, Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen zu beschließen. Jetzt geht es dann um die Umsetzung, da werden wir genau drauf schauen, dass das auch passiert.“

Tagtäglich sei zu sehen, wie die Menschen in den Beschäftigungsstrukturen großartige Arbeit leisten und sie damit ein eigen- und selbständiges Leben führen können.

„Wir sehen aber nicht – und das ist auch nicht einzusehen –, dass sie keinen Lohn und keine kranken- und pensionsrechtlichen Absicherung haben. Das hält sie immer in Abhängigkeit von der Familie“, so Nussbaum.

Gerade auch bei jungen Menschen ist es wichtig, nicht immer eine bindende Arbeitsunfähigkeit festzustellen, sondern längere Erprobungsphasen zu ermöglichen. „Dadurch sollen ihre Potentiale und Fähigkeiten besser erkannt werden und damit dem Wunsch vieler junger Menschen mit Behinderungen genüge getan werden“, so Nussbaum.

Weitere Maßnahmen, die kommen sollen, sind eine österreichweite Regelung für die persönliche Assistenz im Freizeitbereich sowie die Schaffung eines Inklusionsfonds analog zum Pflegefonds, da durch die sehr unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern dringender Handlungsbedarf besteht.

„Dieser unbefriedigende Zustand soll auch abgestellt werden“, so Nussbaum.

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Ein Kommentar

  • Dieser Vorstoß (Lohn, kranken- und pensionsrechtliche Absicherung) für Menschen in Beschäftigungsstrukturen ist sehr zu begrüßen. Wichtig ist es aber, dass die Regelungen bundeseinheitlich getroffen werden und nicht separate Regelungen pro Bundesland definiert werden.
    Bei der Mindestsicherung/Sozialhilfe gibt es noch immer Unterschiede abhängig vom Wohnsitz der Person. So erhält zB ein Mensch mit Behinderung, der in einer Behindertenwerkstätte arbeitet, und in Wien wohnt, Mindestsicherung, in NÖ jedoch unter exakt den gleichen Voraussetzungen nicht!!
    Auch müssen Eltern von Menschen mit Behinderung in NÖ einen ‚Elternbeitrag‘ dafür zahlen, dass ihre „Kinder“ (längst volljährig) in den Werkstätten arbeiten dürfen!!