Ob Salzburg aus Erfahrungen lernen möchte?

Salzburg möchte mit dem geplanten Maßnahmengesetz „Kostenreduzierte Wohnbauten“ Vorschriften für Barrierefreiheit in wesentlichen Bereichen beseitigen. Dass dies keine gute Idee ist und warum man aus den Erfahrungen der Steiermark lernen könnte, zeigt der Beirat der Stadt Graz für Menschen mit Behinderung auf.

Tafel mit dem Aufdruck Graz
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Knapp 50 Stellungnahmen sind zum geplanten Maßnahmengesetz „Kostenreduzierte Wohnbauten“ für Salzburg eingelangt. Außer jener der Wirtschaftskammer Salzburg sind alle größtenteils ablehnend.

Einen interessanten Brief hat Wolfgang Palle im Namen des Beirates der Stadt Graz für Menschen mit Behinderung an die Salzburger Landesrätin Andrea Klambauer (NEOS) und Landesrat Josef Schwaiger (ÖVP) geschrieben.

Auch in der Steiermark gab es in der Vergangenheit so eine Diskussion und das Baugesetz wurde im Jahr 2015 wirklich eingeschränkt. Aber: „Im Jahr 2019 wurden die Verschlechterungen wieder zurückgenommen, da sich unter anderem herausstellte, dass die Barrierefreiheit gerade beim Neubau von Wohnungen kostenmäßig vernachlässigbar ist.“

Ob die Verantwortlichen in Salzburg für sinnvolle Argumente und Erfahrungen zugänglich sind, werden die nächsten Wochen zeigen. 

Da Wolfgang Palle den Brief BIZEPS zur Verfügung gestellt hat, bringen wir den Text hier auszugsweise.

Brief des Beirates der Stadt Graz für Menschen mit Behinderung

Sehr geehrte Frau Landesrätin Klambauer!

Sehr geehrter Herr Landesrat Schwaiger!

Der Beirat der Stadt Graz für Menschen mit Behinderung hat erfahren, dass in Salzburg die Barrierefreiheit im Wohnungs-Neubau stark eingeschränkt werden soll. Daher haben die Mitglieder des Grazer Beirates beschlossen, die Forderungen des Salzburger Beirates für Menschen mit Behinderung zu unterstützen, dass die Barrierefreiheit in diesem für Menschen mit Behinderung so wesentlichen Bereich auf keinen Fall eingeschränkt werden darf.

Hier greift der Grazer Beirat auf wesentliche Erfahrungen zurück. In der Steiermark wurde die Barrierefreiheit 2015 in ähnlicher Weise durch eine Änderung des stmk. Baugesetzes tatsächlich eingeschränkt. Die Überschrift war das „Leistbare Wohnen“. Die Barrierefreiheit wurde als Kostenfaktor für Verteuerung des Wohnraumes bezeichnet. Im Jahr 2019 wurden die Verschlechterungen wieder zurückgenommen, da sich unter anderem herausstellte, dass die Barrierefreiheit gerade beim Neubau von Wohnungen kostenmäßig vernachlässigbar ist.

Die Barrierefreiheit ist durch zahlreiche gesetzliche Regelungen (zB die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung) geltendes und zwingend umzusetzendes Recht. Viel wichtiger als die gesetzlichen Regelungen sind aber die Sinnhaftigkeit von Barrierefreiheit und die menschliche Verpflichtung, Wohnraum für alle Menschen zur Verfügung zu stellen.

Es hat sich in der Steiermark gezeigt, dass eine Einschränkung der Barrierefreiheit im Bereich des Wohnbaus große Irritationen und massive und anhaltende Gegenwehr in der großen Community von Menschen mit Behinderung ausgelöst hat.

Deshalb richtet der Beirat der Stadt Graz für Menschen mit Behinderung die dringliche Bitte an Sie, die Rechte von Menschen mit Behinderung zu wahren und die Regelungen zur Barrierefreiheit im Wohnungsbau in keiner Weise zu verschlechtern.

Im Namen des Beirates der Stadt Graz für Menschen mit Behinderung

Wolfgang Palle

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Ein Kommentar

  • groß ist nun die spannung. wie wird salzburg reagieren? werden sie aus der kleinen eine große blamage machen?