Busse in Oberösterreich werden barrierefrei
Vorausgegangen waren eine Schlichtung mit dem Busunternehmen Stern & Hafferl sowie eine Schlichtung mit dem Oberösterreichischen Verkehrsverbund. Der Rollstuhlfahrer Mag. Andreas Pöschek …
Die Behindertenanwaltschaft hat BIZEPS Unterstützung beim Kampf für barrierefreien öffentlichen Nahverkehr in Oberösterreich zugesagt.
BIZEPS hatte die Behindertenanwaltschaft um eine Stellungnahme zur Vergabe des Busverkehrs in Oberösterreich gebeten.
Das Verkehrsunternehmen Stern & Hafferl betreibt dort seit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2014 den Buslinienverkehr in der Region Steyr/Kremstal und setzt dort mehrheitlich nicht barrierefreie Busse ein.
Für den Betrieb der Linien hatte man 33 Überlandbusse angeschafft. Allerdings sind diese mehrheitlich nicht barrierefrei, sondern nur über Stufen zu nutzen. Zuvor waren die Linien von einem anderen Busunternehmen betrieben worden, das mehrheitlich barrierefreie Busse einsetzte.
Die Behindertenanwaltschaft stellt in ihrer Stellungnahme vom 31. August 2015 an BIZEPS fest, dass der Anbieter nach Ansicht der Behindertenanwaltschaft selbst unter der Voraussetzung einer beschränkten Fahrzeugauswahl möglicherweise nicht alle ihm zumutbaren Schritte hinsichtlich einer barrierefrei zugänglichen Dienstleistung unternommen hat.
Nach Einschätzung der Behindertenanwaltschaft kann eine Diskriminierung vorliegen.
Stern & Hafferl hatte in einem Schreiben an die Behindertenanwaltschaft mitgeteilt, dass die bei der Ausschreibung geforderten Fahrzeugbedingungen nur mittels Überlandlinienbussen erreichbar gewesen seien. Ein Rollstuhlhebelift sei bei den Fahrzeugbedingungen seitens der ausschreibenden Stelle kein Musskriterium gewesen. Allerdings hätten alle Busse eine „Rollstuhlhebeliftvorbereitung“ und drei Fahrzeuge seien auch mit einem Rollstuhlhebelift ausgestattet.
Aus gut unterrichteten Kreisen war allerdings zu erfahren, dass in der Ausschreibung sehr wohl die Anschaffung von Fahrzeugen gemäß Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz als Bedingung vorgegeben war. Für einen Hebelift gab es allerdings Zusatzpunkte.
Und noch etwas ist bemerkenswert: BIZEPS fragte bei der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR) nach, ob Stern & Hafferl im Jahr 2006 einen Etappenplan zur Barrierefreiheit vorgelegt hat, wie es der Gesetzgeber im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz für Verkehrsunternehmen vorgeschrieben hat.
„Betreiber von Verkehrseinrichtungen, Verkehrsanlagen oder öffentlichen Verkehrsmitteln sind verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2006 nach Anhörung der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation einen Plan zum Abbau von Barrieren für die von ihnen genutzten Einrichtungen, Anlagen und öffentlichen Verkehrsmittel zu erstellen und die etappenweise Umsetzung vorzusehen.„
Die ÖAR teilte BIZEPS diesbezüglich mit, dass ein Etappenplan von Stern & Hafferl nicht auffindbar sei, man also davon ausgehe, dass keiner vorgelegt wurde.
Vorausgegangen waren eine Schlichtung mit dem Busunternehmen Stern & Hafferl sowie eine Schlichtung mit dem Oberösterreichischen Verkehrsverbund. Der Rollstuhlfahrer Mag. Andreas Pöschek …
Zwar wurde „von Seiten der für die Vergabe zuständigen OÖVG in allen Ausschreibungen (mehrfach) festgelegt, dass die Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes …
Dabei soll geklärt werden, ob von Seiten des Landes Oberösterreich bei der Ausschreibung der Regionalbuslinien im Gebiet Steyrtal/Kremstal alle Vorgaben …
Wie BIZEPS jetzt erfahren hat, waren die Busse vor der Neuausschreibung mehrheitlich barrierefrei. Nun sind sie es mehrheitlich nicht mehr. …
„Stern & Hafferl hat sich uns immer als ein Unternehmen dargestellt, dem Barrierefreiheit sehr wichtig ist. Deshalb sind wir sehr …
„Wir gehen davon aus, dass die Barrierefreiheit in der Ausschreibung als Bedingung vorgegeben war. Es stellt sich daher die Frage, …
Barrierefreiheit sichtbar gemacht: Jede Woche ein Bild, das Erfolge feiert oder Hürden aufzeigt.
Im Awenda Provincial Park in Ontario, Kanada, gibt es einen Wanderweg, der auch ein Stück am Strand vorbei führt. Damit …