Oberösterreich: Behindertenanwaltschaft sagt Unterstützung im Fall der nicht barrierefreien Busse zu

Die Behindertenanwaltschaft hat BIZEPS Unterstützung beim Kampf für barrierefreien öffentlichen Nahverkehr in Oberösterreich zugesagt.

Gleichstellungsanwaltschaft - Erwin Buchinger
Behindertenanwaltschaft

BIZEPS hatte die Behindertenanwaltschaft um eine Stellungnahme zur Vergabe des Busverkehrs in Oberösterreich gebeten.

Das Verkehrsunternehmen Stern & Hafferl betreibt dort seit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2014 den Buslinienverkehr in der Region Steyr/Kremstal und setzt dort mehrheitlich nicht barrierefreie Busse ein.

Für den Betrieb der Linien hatte man 33 Überlandbusse angeschafft. Allerdings sind diese mehrheitlich nicht barrierefrei, sondern nur über Stufen zu nutzen. Zuvor waren die Linien von einem anderen Busunternehmen betrieben worden, das mehrheitlich barrierefreie Busse einsetzte.

Diskriminierung wahrscheinlich

Die Behindertenanwaltschaft stellt in ihrer Stellungnahme vom 31. August 2015 an BIZEPS fest, dass der Anbieter nach Ansicht der Behindertenanwaltschaft selbst unter der Voraussetzung einer beschränkten Fahrzeugauswahl möglicherweise nicht alle ihm zumutbaren Schritte hinsichtlich einer barrierefrei zugänglichen Dienstleistung unternommen hat.

Nach Einschätzung der Behindertenanwaltschaft kann eine Diskriminierung vorliegen.

Stern & Hafferl hatte in einem Schreiben an die Behindertenanwaltschaft mitgeteilt, dass die bei der Ausschreibung geforderten Fahrzeugbedingungen nur mittels Überlandlinienbussen erreichbar gewesen seien. Ein Rollstuhlhebelift sei bei den Fahrzeugbedingungen seitens der ausschreibenden Stelle kein Musskriterium gewesen. Allerdings hätten alle Busse eine „Rollstuhlhebeliftvorbereitung“ und drei Fahrzeuge seien auch mit einem Rollstuhlhebelift ausgestattet.

Aus gut unterrichteten Kreisen war allerdings zu erfahren, dass in der Ausschreibung sehr wohl die Anschaffung von Fahrzeugen gemäß Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz als Bedingung vorgegeben war. Für einen Hebelift gab es allerdings Zusatzpunkte.

Stern & Hafferl hat schon 2006 keinen gesetzlich vorgeschriebenen Etappenplan vorgelegt

Und noch etwas ist bemerkenswert: BIZEPS fragte bei der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR) nach, ob Stern & Hafferl im Jahr 2006 einen Etappenplan zur Barrierefreiheit vorgelegt hat, wie es der Gesetzgeber im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz für Verkehrsunternehmen vorgeschrieben hat.

Im Gesetz heißt es:

Betreiber von Verkehrseinrichtungen, Verkehrsanlagen oder öffentlichen Verkehrsmitteln sind verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2006 nach Anhörung der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation einen Plan zum Abbau von Barrieren für die von ihnen genutzten Einrichtungen, Anlagen und öffentlichen Verkehrsmittel zu erstellen und die etappenweise Umsetzung vorzusehen.

Die ÖAR teilte BIZEPS diesbezüglich mit, dass ein Etappenplan von Stern & Hafferl nicht auffindbar sei, man also davon ausgehe, dass keiner vorgelegt wurde.

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