Oberösterreich modernisiert Chancengleichheitsgesetz

Im Rahmen einer Pressekonferenz am 20. April 2026 in Linz hat der oberösterreichische Sozial-Landesrat Dr. Christian Dörfel angekündigt eine größere Novelle des seit 2008 geltenden Oö. Chancengleichheitsgesetzes (Oö. ChG) vorzulegen.

LR Dr. Christian Dörfel, Alfred Prantl, MMag. Gernot Koren bei der Pressekonferenz
Land OÖ / Daniel Kauder

Ziel der Reform ist es, das bestehende System der Behindertenhilfe an aktuelle gesellschaftliche Erfordernisse sowie an die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention anzupassen.

So wird die Novelle begründet: Im Kern steht der Übergang von einer rein versorgungsorientierten Hilfe hin zu einer Unterstützung, die mehr Selbstbestimmung ermöglicht.

Anpassung der Terminologie

Eine wesentliche Änderung betrifft die gesetzliche Begrifflichkeit. Der bisherige Begriff „Menschen mit Beeinträchtigung“ soll nun auch in Oberösterreich durch „Menschen mit Behinderungen“ ersetzt werden.

Diese Anpassung folgt der internationalen Nomenklatur und trägt dem Verständnis Rechnung, dass Behinderung aus dem Zusammenwirken von individuellen Voraussetzungen und gesellschaftlichen Barrieren resultiert.

„Die Überarbeitung des Chancengleichheitsgesetzes setzt ein deutliches Zeichen für mehr Inklusion und gesellschaftliche Teilhabe. Besonders hervorzuheben ist die zukünftige Verwendung des Begriffs ‚Menschen mit Behinderungen‘. Dadurch wird nicht nur eine einheitliche Terminologie etabliert, sondern auch ein zeitgemäßes Verständnis von Behinderung gefördert. Der bislang verwendete Begriff ‚Menschen mit Beeinträchtigungen‘, der stark durch ein medizinisches Verständnis geprägt war, wird damit abgelöst“, erläutert Alfred Prantl, Obmann der IVMB Oberösterreich

Neuerungen im Bereich Wohnen

Um den individuellen Bedarf besser abzudecken, wird die Novelle eine Flexibilisierung der Wohnformen vorsehen. Geplant ist beispielsweise die Schaffung von rund 200 neuen Wohnplätzen.

Der Wechsel zwischen verschiedenen Betreuungsformen, etwa vom vollbetreuten Wohnen in das Trainingswohnen oder in alternative Wohnmodelle, soll rechtlich und organisatorisch vereinfacht werden. Damit soll auf Veränderungen im persönlichen Unterstützungsbedarf flexibler reagiert werden können.

Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration

Die Reform wird auch darauf abzielen, die Teilhabe am Erwerbsleben zu stärken. Das Inklusionsservice, welches als Schnittstelle zwischen Arbeitssuchenden und Unternehmen fungiert, soll gesetzlich verankert werden.

Durch finanzielle Anreize für Arbeitgeber:innen soll die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt mit einem Inklusionszuschuss gefördert werden. Dies dient als Ergänzung zu den bestehenden fähigkeitsorientierten Aktivitäten in Werkstätten.

Dr. Christian Dörfel, Alfred Prantl, Mag. Renate Hackl, MMag. Gernot Koren.
Land OÖ / Daniel Kauder

Unterstützung für Angehörige

Ein weiterer Aspekt der Novelle ist die Absicherung der häuslichen Pflege und Betreuung. Durch den Ausbau von Entlastungsangeboten wie Kurzzeitpflegeplätzen und mobilen Diensten soll die Belastung pflegender Angehöriger reduziert und die Stabilität der häuslichen Versorgung gesichert werden.

Persönliche Zukunftsplanung

Die Novelle sieht vor, die Persönliche Zukunftsplanung als Instrument zu stärken. Damit wird den Betroffenen ermöglicht, ihre Lebensentwürfe aktiv mitzugestalten. Die Hilfeleistungen sollen sich künftig stärker an diesen individuellen Zielsetzungen orientieren.

Die Vorlage wird als Schritt gewertet, um die rechtlichen Rahmenbedingungen für Menschen mit Behinderungen in Oberösterreich zu aktualisieren und die soziale Infrastruktur bedarfsgerecht weiterzuentwickeln.

Die Novelle soll noch heuer beschlossen werden und der Text soll demnächst in Begutachtung gehen.

Es bleibt zu hoffen, dass die Novelle des Oö. Chancengleichheitsgesetzes dieses Mal wirklich Fortschritt bringt. Im Jahr 2008 war die Enttäuschung über das Gesetz damals sehr groß.

Siehe: Land OÖ, Tips, ORF, OÖN

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  • Wendeltreppe , Antworten

    21.04.2026, 15:28

    Wie üblich keine individuellen, einklagbaren Rechte. Neben der neuen Terminologie, die wohl das Ergebnis einer Beschäftigungstherapie von nutzlosen Gleichstellungsbeauftragt:innen ist, werden Institutionen gestärkt und weiche Formulierungen verwendet. Es ist unwahrscheinlich, dass die Situation Behinderter auf dem Arbeitsmarkt signifikant verbessert wird.

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