Oberösterreich will Chancengleichheitsgesetz endlich verbessern

Im Herbst 2014 soll das seit dem Jahr 2008 geltende oberösterreichische Chancengleichheitsgesetz verbessert werden, dies kündigte Soziallandesrätin Gertraud Jahn (SPÖ) an.

Ortschild mit Aufdruck Oberösterreich
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„Wir wollen damit weitere Schritte zu größerer Eigenständigkeit für die Betroffenen setzen“, wird die Landesrätin in den Medien zitiert.

Die Reparatur des OÖ Chancengleichheitsgesetzes ist wirklich dringend notwendig; wie auch eine im Jahr 2012 erstellte Evaluierung ergab.

Eines der Ziele der Novelle ist die Stärkung der Eigenständigkeit. So soll es beispielsweise Persönliche Assistenz auch als Geldleistung geben und Bescheide in einfacher Sprache erstellt werden. Auch die Interessenvertretung soll verbessert werden.

Grundsätzliche Probleme bleiben

Grundsätzliche Probleme bleiben aber unverändert bestehen. Nur rund 12.000 von 20.000 behinderten Menschen erhalten die notwendigen Leistungen; und das, obwohl es einen „Rechtsanspruch“ auf viele dieser Leistungen gibt. Dieser ist aber absurderweise so konzipiert, dass er in der Praxis nur gilt, wenn finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.

Das Land OÖ kann den Bedarf allerdings nicht finanzieren, gibt die Soziallandesrätin gegenüber dem ORF bekannt. Sie würde zusätzlich 200 Millionen Euro benötigen und hofft auf eine Finanzierung durch den Bund.

Erst kürzlich wünschten sich die Sozialreferentinnen und Sozialreferenten der Bundesländer einen „Behindertenfonds„, den der Bund mit Geld füllt.

Unmut über Kostenbeitragsregelungen bleibt angebracht

„Auch die neue Novelle zum sog. Chancengleichheitsgesetz für Menschen mit Behinderungen bringt diesbezüglich keine Änderungen. Es bleibt ein weiteres ‚Sozialhilfegesetz‘ und ist kein ‚Förder- und Nachteilsausgleichsgesetz‘, was es meiner Meinung nach und nach den gesetzl. Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention sein müsste“, zeigt sich Klaudia Karoliny in einer ersten Reaktion im Forum der OÖN skeptisch.

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