Interessenvertretungen haben Plattform für gerechte Landesgesetzgebung in Oberösterreich gegründet.
Die Miteinander GmbH, Selbstbestimmt-Leben-Initiative OÖ und der Verein ChronischKrank Österreich wollen sich so gemeinsam gegen diese Verschlechterung einsetzen.
„Man rechnet den Betroffenen das Pflegegeld als Einkommen an, was nach einer 15a-Vereinbarung gar nicht zulässig ist, und gewährt ihnen daher keine Mindestsicherung und in Folge auch keine Wohnbeihilfe“.
So bringt Jürgen Ephraim Holzinger, Obmann von ChronischKrank, die Auswirkungen der rechtlichen Änderungen im Interview mit dem Bezirksblatt vom 20. Jänner auf den Punkt. Diese sind seit Oktober 2013 in Kraft.
Es wird mit zweierlei Maß gemessen
Um Wohnbeihilfe erhalten zu können, muss das Haushaltseinkommen über der Geringfügigikeitsgrenze von knapp 400 Euro liegen. Dabei wird das Pflegegeld nicht als Einkommen berücksichtigt.
Bei einem Antrag auf Bedarfsorientierte Mindestsicherung hingegen, wird das Pflegegeld zur Einkommensberechnung herangezogen, wodurch behinderten Menschen diese Leistung oft nicht zuerkannt wird.
Gesetzesänderung trifft zwei Personengruppen besonders hart.
Einerseits sind das Menschen mit Behinderung, die in einer eigenen Wohnung leben und behinderungsbedingt kein eigenes Einkommen erzielen können. Sie beziehen lediglich Pflegegeld und/oder erhöhte Familienbeihilfe. Teilweise erhalten sie Unterhaltszahlungen der Eltern oder nur ein Taschengeld im Rahmen einer fähigkeitsorientierten Tätigkeit. Sie haben auch kaum Chancen, Ansprüche auf andere Leistungen zu erwerben.
„Aufgrund der Behinderung/Erkrankung/psychischen Erkrankung beziehen sie weder eine Pension, da sie nie in einen Arbeitsprozess starten konnten, noch beziehen sie eine Leistung des AMS“, hält dazu die Plattform in ihrer Aussendung fest.
Andererseits können Eltern (oft AlleinerzieherInnen – meist Frauen) aufgrund der Pflege bzw. Betreuung eines erheblich behinderten Kindes keiner Erwerbsarbeit nachgehen. Durch die Gesetzesänderung erhalten sie nun weder Bedarfsorientierte Mindestsicherung noch Wohnbeihilfe.
Alldem widerspricht der zuständige LR, Dr. Haimbuchner (FPÖ), in seiner Stellungnahme. Die Plattform für gerechte Landesgesetzgebung in Oberösterreich zitiert ihn in ihrer Aussendung: …“Vielmehr sind von dieser Regelung jene Personen erfasst, deren Umfeld so gut situiert ist, dass ein Wohnen ohne Erzielen von eigenem Einkommen ermöglicht wird“, meint er.