Oberösterreichisches Antidiskriminierungsgesetz wird geändert

Klagsverband befürchtet massive Verschlechterungen für Opfer von Diskriminierung und die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Ortschild mit Aufdruck Oberösterreich
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Der Gesetzesentwurf zur Novelle des Oberösterreichischen Antidiskriminierungsgesetzes sieht massive Verschlechterungen sowohl für die Antidiskriminierungsstelle als auch den Monitoringausschuss vor.

„Der Entwurf kann deshalb in dieser Form nicht akzeptiert werden“, bringt es Volker Frey vom Klagsverband auf den Punkt.

Mit der Novelle des Oberösterreichischen Antidiskriminierungsgesetzes wird auch die Stelle der oder des Antidiskriminierungsbeauftragten neu ausgeschrieben, die derzeit nur provisorisch besetzt ist. „Die Stelle zu besetzen ist dringend notwendig, aber nicht mit diesem Anforderungsprofil“, kritisiert Frey.

Der Gesetzesentwurf sieht nämlich vor, dass nur mehr Landesbedienstete für die Stelle in Frage kommen und auch keine juristischen Kenntnisse notwendig sind. „Um den Schutz vor Diskriminierung auf der Ebene von Landesleistungen wirksam zu gestalten, muss eine Person eingestellt werden, die kompetente juristische Beratung anbieten kann“, fordert Frey. Eine geeignete Person mit diesen Kompetenzen sei sicher wesentlich einfacher außerhalb des Landesdienstes zu finden, ist er sich sicher.

Land OÖ hält sich nicht an UN-Vorgaben

Daneben gibt es für den Klagsverband aber noch weitere Kritikpunkte am Oberösterreichischen Antidiskriminierungsgesetz:

Der Tätigkeitsbericht soll laut Gesetzesentwurf nur mehr bei Bedarf vorgelegt werden und auch die Ressourcen für die Monitoringstelle werden nicht aufgestockt. Für Volker Frey ist dies eine Verletzung der UN-Vorgaben für nationale Menschenrechtseinrichtungen („Pariser Prinzipien“).

Diese besagen, dass Menschenrechtseinrichtungen unabhängig und transparent arbeiten können müssen und dem Landtag regelmäßig Rechenschaft abzulegen haben. Damit ein Monitoringausschuss effizient überwachen kann, ob die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Oberösterreich gewahrt werden, müsse dieses unabhängige Gremium aber auch mit den notwendigen finanziellen Ressourcen ausgestattet sein, betont Volker Frey.

Insgesamt könne er in dem Gesetzesentwurf keinen Willen erkennen, dass das Land Oberösterreich bereit sei, seine Bürgerinnen und Bürger bei Fällen von Diskriminierung wirksam zu unterstützen und die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu wahren.

Folgen Sie diesem Link, um die Stellungnahme des Klagsverbands zum Oberösterreichischen Antidiskriminierungsgesetz herunterzuladen (pdf).

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Ein Kommentar

  • Ich habe in der Vergangenheit einen teils sehr intensiven fachlichen Austausch mit der OÖ. Antidiskriminierungsstelle gepflegt und war von der Qualität der rechtlichen Unterstützung sehr überzeugt. Jede Verschlechterung der Stellung der Antidiskriminierungsstelle durch mangelhaft qualifiziertes Personal, Unterdotierung des Budgets, Einschränkung der Vorlagepflicht bedeutet natürlich auch eine Verschlechterung des Schutzes vor Diskriminierung! Ich bin sehr erschüttert über das Vorgehen der Verantwortlichen dieser Politik!!! Sich gegen Diskriminierung und Ausgrenzung wehren zu könnten, bewahrt uns vor Rechtsunsicherheit und ist schließlich ein Menschenrecht.