Oberster Gerichtshof entschied über Notwendigkeit einer Sachwalterschaft

Presse: Der Oberste Gerichtshof widerspricht den Vorinstanzen und kommt zum Schluss, dass eine psychisch kranke Frau keinen Sachwalter benötigt.

Gebäude des Obersten Gerichtshof
BIZEPS

Die Frau wollte eine Scheidung, worauf ihr Ehegatte bei Gericht eine Sachwalterschaft anregte. Das Erstgericht stimmte dem auch zu. Auch ein Rekursgericht kam zur selben Einschätzung.

Eines der Argumente für eine Sachwalterschaft war für die Gerichte, dass die Frau nicht alle Details des Rechts durchblicken kann, was für sie nachteilig sein könnte.

OGH vergleicht

Spannend ist die Argumentation des Obersten Gerichtshofs (OGH) zu diesem Punkt, wenn im Urteil steht: „Die Betroffene verweist in diesem Zusammenhang zutreffend darauf, dass eine mangelnde Kenntnis des österreichischen Scheidungsrechts auf viele scheidungswillige Personen zutrifft, ohne dass für diese ein Sachwalter bestellt werden müsste.“

Fehler machen muss also allen erlaubt sein, könnte man dies interpretieren. Oder aber auch: Soll man nach dieser Argumentation der Erstgerichte allen bei Scheidungen einen Sachwalter geben?

„Der  Oberste Gerichtshof (5 Ob 160/13k) drehte das Urteil daher um. Er betonte, dass ein Sachwalter immer nur als allerletztes Mittel infrage komme.“, berichtete kürzlich die Presse. Im Urteil wird festgehalten: „Das Sachwalterschaftsverfahren ist einzustellen.“

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