Ö1 berichtet: „Rechtssicherheit bei Triage gefordert“

Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Deutschland beginnt nun auch in Österreich der Ruf nach besserem Schutz gegen Diskriminierung in Triage-Situationen.

Radio Ö1
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„Menschen mit Behinderung müssen in einer Pandemie besonders geschützt werden. Das hat das deutsche Verfassungsgericht entschieden und den Gesetzgeber beauftragt, behinderte Menschen im Fall einer Triage nicht zu diskriminieren. Auch in Österreich fordern die Behindertenverbände Rechtssicherheit“, berichtete Ö1 „Religion aktuell“ am 29. Dezember 2021.

Anlass der Sendung war der am 28. Dezember 2021 veröffentlichte Beschluss des deutschen Bundesverfassungsgericht. (Siehe: Beschluss 1 BvR 1541/20 und Pressemitteilung)

Neun BeschwerdeführerInnen hatten aufgezeigt, dass sie sich durch mangelnde Regeln in einer Triage-Situation massiv bedroht und benachteiligt fühlen. Das deutsche Bundesverfassungsgericht gab ihnen recht und erteilte dem Gesetzgeber den Auftrag Vorkehrungen gegen eine Diskriminierung zu treffen.

Handlungsbedarf in Österreich aufgezeigt

Klaus Widl (Vizepräsident des Österreichischen Behindertenrates) und Franz-Joseph Huainigg verweisen in dem Ö1-Beitrag auf diese gleiche Gefahr in Österreich. (Siehe auch Situation kürzlich in Salzburg)

Vizepräsident Widl zeigt auf, dass es in Österreich zwar eine vorgeschlagene Handlungsanleitung im „Konsensuspapier der österreichischen intensivmedizinischen Fachgesellschaften (FASIM) aus Anlass der COVID-19- Pandemie“ gibt, dem ist zu entnehmen: „Jede Person hat dasselbe Grundrecht auf Leben sowie andere im medizinischen Kontext relevante Grundrechte, wie z.B. das Recht auf Selbstbestimmung. Darauf basierend verbietet sich eine Allokation nach Kriterien wie z.B. Restlebensdauer oder verbleibende Lebensqualität.

„Ein solches Papier ist aber nicht rechtlich verbindlich“, erläutert Klaus Widl und fordert den österreichischen Nationalrat auf, „schnellstmöglich gesetzliche Grundlagen“ zu schaffen, um Rechtssicherheit und Schutz für Menschen mit Behinderungen zu sichern.

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