ÖAR an die Politik: Lernen Sie Menschenrechte!

Die gegenwärtige Diskussion ist trauriger Beweis im Umgang mit der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

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Die gegenwärtige politische und mediale Diskussion über das verpflichtende Kindergartenjahr, das ja für Kinder mit Behinderung per Gesetz nicht verpflichtend ist, reißt nicht ab. Zur berechtigten inhaltlichen Kritik der 15a-Vereinbarungen zeichnet sich nun auch ein äußerst trauriges Bild ab, was Kenntnis und Umgang mit der UN-Konvention anlangt, die von Österreich Ende des vergangen Jahres mitunterzeichnet wurde und zu deren Einhaltung sich Österreich somit verpflichtet hat.

„Die inhaltliche Diskussion um die „Zumutbarkeit“ eines Kindergartenplatzes für Kinder mit Behinderung, wie sie von Staatssekretärin Christine Marek vehement vertreten wird, erinnert stark an längst vergangene falsche Fürsorgeargumente bezüglich der allgemeinen Schulpflicht für Kinder mit Behinderung,“ bringt es Eduard Riha, Generalsekretär der ÖAR, auf den Punkt: „Was verwundert, ist, dass es sich noch immer nicht herumgesprochen hat, dass die soziale Komponente für die Entwicklung aller Kinder ein entscheidender Faktor ist.“

Auch jene Argumente von einzelnen ÖAR-Mitgliedsorganisationen, die in ihren Aussendungen die Zielsetzung eines verpflichtenden Kindergartenplatzes für alle Kinder fordern, werden von allen in der Dachorganisation vereinigten Gruppen mitgetragen.
Das beweisen auch die Erfahrungen von Eltern mit behinderten Kindern und der Beratungsstelle von Integration Wien (Beratungsstelle für (Vor-)Schulische Integration): Während in der Beantwortung einer gemeinderätlichen Anfrage im Juni dieses Jahres der zuständige Sozialstadtrat Christian Oxonitsch auf die Frage, wie lange die Wartezeiten für einen integrativen Kindergartenplatz betragen würde, die durchschnittliche Zeit mit 16 Arbeitstagen angab, beträgt sie laut realen Erfahrungswerten mindestens ein bis zwei Jahre!
Vor allem Kinder mit erhöhtem Förderbedarf, Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten sowie Kinder, die medizinische Versorgung benötigen, sind davon massiv betroffen. Nach wie vor gilt hier die unausgesprochene Regel: Je höher der Förderbedarf, umso länger die Wartezeit. Oftmals werden Eltern mit Aussagen konfrontiert wie: ‚Ihr Kind ist noch nicht gruppenfähig!’. Hier stellt sich dann die Frage, wo und wie ein Kind denn gruppenfähig werden soll, wenn nicht im Kindergarten?!

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