ÖAR attackiert zu Unrecht Aktionsbündnis „Österreich für Behindertenrechte“

Stellungnahme zur Aussendung der ÖAR vom 6. Dezember 2004.

Logo Österreich für Behindertenrechte
Österreich für Behindertenrechte

„Wir sind empört über die unsachlichen Unterstellungen und Attacken gegen das Aktionsbündnis „Österreich für Behindertenrechte“, die der Präsident der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR), Dr. Klaus Voget, am 6. Dezember im Internet veröffentlicht hat“, erklärt die Sprecherin des Aktionsbündnisses, Klaudia Karoliny.

„Nur mit Aktionismus und Polemik sind in Österreich noch nie zufriedenstellende Gesetze zustande gekommen“, kommentiert der ÖAR-Präsident in seiner Aussendung das Engagement des Aktionsbündnisses, das sich um ein umfassendes Behindertengleichstellungsgesetz bemüht, das seinen Namen auch wirklich verdient. Weiters unterstellt Voget, dass das Aktionsbündnis suggerieren will, dass alle Betroffenen diesen Gesetzesentwurf ablehnen.

Voget beschimpft das parteipolitisch unabhängige Aktionsbündnis „Österreich für Behindertenrechte“ als eine „Gruppe von AktionistInnen, die hier versuchen, politisches Kleingeld zu wechseln.“ Diese unseriöse Äußerung entbehrt jedoch jeglicher Grundlage, denn schließlich haben sich zahlreiche namhafte Organisationen wie beispielsweise der Österreichische Gehörlosenbund, das Beratungs-, Mobilitäts- und Kompetenzzentrum (BMKz) oder Integration:Österreich mit dem Aktionsbündnis solidarisch erklärt. Eine Auflistung aller Organisationen, die sich den Anliegen des Aktionsbündnisses anschließen, findet man im Internet unter www.gleichstellung.at/aktion/unterst.php

„Die Unterstellungen der ÖAR sind völlig ungerechtfertigt, denn das Aktionsbündnis „Österreich für Behindertenrechte“ hat niemals polemisch argumentiert oder behauptet, die Meinung sämtlicher Menschen mit Behinderung zu repräsentieren. „Wir möchten lediglich Betroffene über die derzeitigen Mängel des aktuellen Gesetzesentwurfes informieren, damit sie sich selbst eine Meinung darüber bilden können und nicht zu hohe Erwartungen darin setzen, die dann nicht erfüllt werden können. Weiters wollen wir politische Entscheidungsträger davon in Kenntnis setzen, warum wir den derzeitigen Gesetzesentwurf als unzureichend erachten !“, so Karoliny.

In seiner Aussendung gibt der Präsident der ÖAR zu, dass dem Gesetzesentwurf selbstverständlich materialrechtliche Teile und Inhalte nachfolgen müssen, damit es als akzeptable Lösung bestehen kann. Trotzdem hat die ÖAR diesem unzureichenden Gesetzesentwurf in der Begutachtungsphase zugestimmt. Das Aktionsbündnis „Österreich für Behindertenrechte“ hingegen vertritt die Ansicht, es wäre sinnvoller, den bestehenden Entwurf noch vor dem Inkrafttreten entsprechend zu überarbeiten, anstatt über Jahre einen mühsamen Kampf um Verbesserungen und Erweiterungen führen zu müssen.

„Die ÖAR erweckt in ihrer Aussendung den Eindruck, dass eine viertelmillion BürgerInnen mit Behinderung dieses Gesetz in der jetzigen Form wirklich wollen und dass die Meinung der ÖAR gleichzeitig die Meinung sämtlicher Mitglieder aller Mitgliederorganisationen widerspiegelt“, ist Karoliny verärgert. „Dem derzeitigen Gesetzesentwurf haben schließlich nur VertreterInnen von Mitgliederorganisationen der ÖAR zugestimmt, nicht aber die einzelnen Mitglieder der Organisationen selbst ! Das Inkrafttreten dieses unausgereiften und unzufriedenstellenden Gesetzesentwurfes mit dem Argument voranzutreiben, dabei die Interessen und Meinungen von 400.000 Mitgliedern zu vertreten, empfinden wir als ein sehr fragwürdiges Agieren der ÖAR“, so Karoliny.

Wenn die ÖAR als Dachverband der Behindertenverbände Österreichs in ihrer Aussendung den Dialog, Verhandlungsbereitschaft und konstruktives gemeinsames Arbeiten als wichtige Werte proklamiert, sollte sie diese Werte wohl auch im Umgang mit Initiativen pflegen, die in manchen Angelegenheiten anderer Meinung sind, anstatt unsachliche Attacken gegen Andersdenkende zu veröffentlichen.

Wer sich näher über die aktuellen Aktivitäten im Zusammenhang mit dem geplanten Behindertengleichstellungsgesetz informieren möchte, kann dies im Internet unter www.gleichstellung.at.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich