Wirtschaftsbund darf Umsetzung von Barrierefreiheit in Geschäften nicht verzögern
Immer mehr Menschen sind auf barrierefreie Zugänge zu Geschäften, Büros, Verkehrsmitteln und in der Gastronomie angewiesen.
Gut zugängliche Lokale werden daher nicht nur von Menschen mit Behinderungen eingefordert, auch ältere Menschen und junge Familien würden davon profitieren.
Laut Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes haben die Wirtschaftstreibenden bis Ende 2015 Zeit ihre Räumlichkeiten barrierefrei zu gestalten bzw. zugänglich zu machen.
Nun fordert der Generalsekretär des Wirtschaftsbundes Peter Haubner in einer Presseaussendung vom 26.6. die Übergangsfristen zur Umsetzung der baulichen Barrierefreiheit zu verlängern.
Analog zu den Bestimmungen in öffentlichen Gebäuden soll den Wirtschaftstreibenden bis Ende 2019 für die Umsetzung eingeräumt werden. Vorausgegangen war ein diesbezüglicher Antrag der Delegierten Lorentschitsch, Klacska und Nocker-Schwarzenbacher, der im Wirtschaftsparlament angenommen wurde.
Entgegen der Darstellung im Antrag und in der Presseaussendung hat sich der Bund dennoch zur Umsetzung der Barrierefreiheit in von ihm genutzten Gebäuden bis 2016 bekannt. Die Möglichkeit einer Verlängerung dieser Frist durch die Vorlage eines sogenannten „Teiletappenplanes“ bis 2019 hat kein Ministerium in Anspruch genommen.
„Es ist unfassbar, dass der Wirtschaftsbund hier in dieser Art Tatsachen falsch wiedergibt“, stellt ÖAR-Präsident Dr. Klaus Voget fest.
„Wie lange sollen sich Menschen mit Behinderungen noch in Geduld üben und vertrösten lassen bis alle baulichen Barrieren auch z. B. in der Gastronomie beseitigt werden? Menschen mit Behinderungen möchten als Kundinnen und Kunden von der österreichischen Wirtschaft ernst genommen werden. Zudem kommen barrierefreie Geschäftslokale allen zugute! Eine Verschiebung der Umsetzung durch die Wirtschaft wäre inakzeptabel“, so Voget abschließend.