Pflegegeld bis zur Stufe 7

Die ÖAR begrüßt ausdrücklich die Einigung über die Entschädigungszahlungen bezüglich des während der nationalsozialistischen Herrschaft geraubten Vermögens. „Gottseidank wird dieser längst fällige Schritt jetzt vollzogen“, so Dr. Klaus Voget, Präsident der ÖAR.
Insbesondere hebt die ÖAR die Regelungen der Sozialleistungen hervor. So ist es endlich möglich, daß pflegebedürftige Menschen, die Opfer des NS-Regimes waren und durch ihre Flucht jetzt im Ausland leben, Pflegegeld bis zur 7. Stufe bekommen. Die Opfer sollen von Ärzten in Ihren Wohnorten analog einer Amtsarztuntersuchung begutachtet werden, die Pflegegeldeinstufung wird dann im Ministerium in Wien vorgenommen. Bisher wurde nur bis zur Pflegestufe 2 ausbezahlt.
In diesem Zusammenhang appelliert die ÖAR an die Regierung, in Anbetracht des hohen Alters der Opfer, diese Sozialleistung rasch, unbürokratisch und der Situation angemessen umzusetzen.