ÖAR bemängelt Bedarfsorientierte Mindestsicherung

Länderchaos für Menschen mit Behinderungen nicht durchschaubar

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„Wo man geboren wurde, ist in Österreich nach wie vor entscheidend dafür, ob man gute oder schlechte Leistungen in Anspruch nehmen kann. Dass die Bundesländer sich in derart wichtigen sozialen Fragen wie der Bedarfsorientierten Mindestsicherung nicht besser koordinieren, ist unbegreifbar“, ärgert sich Klaus Voget, Präsident der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR) über die unterschiedliche Ausgestaltung der Mindestsicherung auf Länderebene. „Wie die Situation genau aussehen wird, kann erst am Tag der Einführung der Mindestsicherung gesehen werden – denn bislang wurden keine konkreten Informationen zur Vollziehung auf den Tisch gelegt. Viele Menschen mit Behinderungen können sich gegenwärtig noch überhaupt kein Bild von dieser Leistung machen.“

„Dass die Bedarfsorientierte Mindestsicherung in den letzten Jahren auf ein Reförmchen zusammengekürzt wurde, ist ein Trauerspiel der österreichischen Sozialpolitik. Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Pflegebedarf, die aufgrund der hohen Pflegekosten auf Sozialhilfe angewiesen sind, werden in der Mindestsicherung nicht berücksichtigt, weil eine Reform der so genannten geschlossenen Sozialhilfe überhaupt fehlt. Mittlerweile kämpfen wir seit Jahrzehnten um eine Absicherung im Falle von Pflegebedürftigkeit. Nun, da die Chance gegeben wäre, wird sie großzügig vertan. Die neue Bedarfsorientierte Mindestsicherung scheint sich im Wesentlichen nicht von der alten Sozialhilfe zu unterscheiden – traurig aber wahr“, so Voget.

„Wir appellieren an die Bundesländer, über den Vollzug der Bedarfsorientierten Mindestsicherung zu informieren, und dafür zu sorgen, dass die tatsächlichen Wohnkosten berücksichtigt werden. Eine Schlechterstellung im Vergleich mit dem bestehenden Sozialhilfebezug muss verhindert werden“, so Voget abschließend.

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