ÖAR beschwert sich bei der Regulierungsbehörde des ORF

Mit großer Empörung musste die ÖAR die Entscheidung von Bundesminister Dr. Ostermayer über die Bestellung von Mag. Fenninger in den Publikumsrat zur Kenntnis nehmen.

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Da Menschen mit Behinderungen keine selbstgewählte Vertretung in den Publikumsrat entsenden konnten, richtete jetzt die Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen eine offizielle Beschwerde an die ORF Regulierungsbehörde.

Bundesminister Dr. Ostermayer hat entgegen der Bestimmung des § 28 Abs. 4 ORF-Gesetzes den Nominierungsvorschlag einer Dienstleistungsorganisation angenommen, die keinesfalls eine repräsentative Vertretung der Menschen mit Behinderungen sein kann.

Darin sieht die ÖAR das Menschenrecht auf politische Teilhabe verletzt, welches in der Behindertenrechtskonvention der UNO festgeschrieben ist.

„Die Missachtung gerade des Grundsatzes, Menschen mit Behinderungen die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und zu garantieren, stellt an sich schon eine Ungeheuerlichkeit dar. Die Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen im ORF-Publikumsrat und damit in einer Schlüsselposition für die Bewusstseinsbildung ist von zentraler Bedeutung. Das zu verwehren stellt einen Superlativ an Ignoranz gegenüber den, in der Behindertenrechtskonvention der UNO garantierten Rechten und eine Verletzung des ORF Gesetzes dar“ hält ÖAR- Präsident Dr. Klaus Voget fest.

Die ÖAR als Interessenvertretung betrachte die politische Teilhabe als Grundlage für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft. Das ist auch der Grund warum die ÖAR vorerst alle innerstaatlichen Rechtsmitteln ausschöpfen wird, um dieses Recht durchzusetzen.

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