Ein Knackpunkt für die Arbeit des Unabhängigen Monitoringausschusses ist, dass er den Pariser Prinzipien entsprechend, finanziell und personell so ausgestattet sein muss, dass er seiner Arbeit entsprechend unabhängig nachkommen kann.

„Mit großem Bedauern müssen wir den Rückzug von Marianne Schulze vom Vorsitz des Unabhängigen Monitoringausschusses zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zur Kenntnis nehmen“, erklärt ÖAR-Präsident Klaus Voget in Reaktion auf den Schritt der Menschenrechtsexpertin.
„Auch wenn sich in Gesprächen immer wieder gezeigt hat, dass Frau Schulze insbesondere die mangelnde Ressourcenausstattung des Ausschusses zu Recht kritisiert, bin ich doch davon ausgegangen, dass sie bis Ende der Funktionsperiode bleibt.“
Ein Knackpunkt für die Arbeit des Unabhängigen Monitoringausschusses ist, dass er den Pariser Prinzipien entsprechend, finanziell und personell so ausgestattet sein muss, dass er seiner Arbeit entsprechend unabhängig nachkommen kann. In Österreich ist der Ausschuss jedoch beim Sozialministerium angesiedelt und verfügt über keine nennenswerte Dotation.
Trotzdem gelang es Marianne Schulze, die seit Gründung der Institution am 10.12.2008 den Vorsitz innehatte, herausragende Arbeit zu leisten und neben zahlreichen Stellungnahmen und auch öffentlichen Sitzungen den inklusiven und partizipativen Ansatz in der Legislative und Gesellschaft maßgeblich voranzutreiben.
„Mir bleibt nur, mich allerherzlichst für die hervorragende Arbeit von Marianne Schulze zu bedanken und ihr das Beste für ihren weiteren Weg zu wünschen. Die Arbeit des Monitoringausschusses wird sich ohne sie sicherlich anders gestalten und ich hoffe, dass wir bald zu einer geeigneten Nachfolge finden“, so Präsident Voget abschließend.