ÖAR: Bildungsauftrag im neuen ORF-Gesetz dringend eingefordert!

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Morgen, am 17. September 2009, diskutieren im Parlament Politiker, Medienwissenschafter und Interessenvertreter zum Thema „Öffentlich-rechtlicher Rundfunk – Medienvielfalt in Österreich“. Grund dafür sind neue EU-Rahmenrichtlinien.

Der angekündigte „große Wurf“ wird jedoch ziemlich sicher – soviel ist derzeit schon absehbar – notwendige Rahmenbedingungen für sehbehinderte oder gehörlose ORF-Nutzerinnen und –Nutzer auch künftig nicht mit einbeziehen.

ORF für gehörlose Menschen

2004 wurden Gebührenbefreiungen für gehörlose Menschen abgeschafft – sie fordern daher zu Recht 100 % Programm für 100 % Gebühren! Die einzige bislang durchgängig gebärdensprach-gedolmetschte Sendung Wochenschau wurde im Sommer eingestellt; ein entsprechendes Nachfolgeprogramm ist nicht in Sicht. Zwar wird auch die ZIB 1 seit 2004 gedolmetscht, jedoch versteckt der ORF dieses Sendeformat auf seinem digitalen Satellitenableger ORF 2 Europe.

Dadurch können gehörlose Menschen, welche über einen Kabelanschluss verfügen, das barrierefreie Sendeformat größtenteils nicht empfangen und es bleibt generell für viele unsichtbar.

ORF für blinde Menschen

Für das bestehende Hörfilmangebot ist „mickrig“ der einzig passende Ausdruck: Blinde Fernsehkonsumentinnen und -konsumenten müssen sich auf Krimifolgen wie „Tatort“, „Der Alte“ und „Ein Fall für Zwei“ beschränken, denn andere Serien stehen nicht zur Verfügung. Der einzige Spielfilm, der bis Mitte Oktober gesendet wird, wird um Mitternacht ausgestrahlt.

Auch das Internetangebot des ORF www.orf.at entspricht laut Spezialisten für Barrierefreiheit im Netz noch immer nicht notwendigen Standards und somit bleibt auch diese Nachrichtenquelle für blinde Userinnen und User nur am Rande brauchbar!

Das Behindertengleichstellungsgesetz sieht für den gesamten öffentlichen Bereich Etappenpläne und Übergangsbestimmungen bis 2015 vor. Dann muss spätestens auch der ORF barrierefrei für seine Kunden zugänglich sein!

Last but not least verweist auch die seit dem Vorjahr in Österreich geltende UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf „… das Recht auf Informationen. Das ist wichtig, weil man über eine Sache Bescheid wissen muss, wenn man eine Meinung dazu haben will. Menschen mit Behinderungen müssen diese Informationen gleich schnell wie alle anderen Menschen bekommen und nicht erst später. (…) Auch Medien, also zum Beispiel (…) Fernsehen (…) sollen ihre Informationen barrierefrei machen“ (Art. 21).

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